Geistiges Eigentum
Immaterielle Monopolrechte oder Geistiges Eigentum beziehen sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte auf immaterielle Güter. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt. Solche Rechte entstanden größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert.Von Kritikern wird der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum (engl.: Intellectual Property), der von der WIPO geprägt wurde, als irreführende Propaganda angesehen, weshalb von ihnen der Begriff immaterielle Monopolrechte verwendet wird. In der juristischen Lehre wird von Immaterialgüterrecht gesprochen. Üblich ist auch der Terminus Exklusionsrechte (übertragen von engl. exclusivity rights).
Folgende sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte werden unter geistigem Eigentum vereinigt:
- Urheberrecht, das dem Inhaber u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, staatlich verliehene Monopolrechte, die dem Erfinder oder in anderen Rechtsordnungen dem ersten Anmelder ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Marken (Handelsmarken, -namen oder Phrasen), die zur eindeutigen Identifikation von Produkten und Dienstleistungen durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschütztes Design (in Deutschland: Geschmacksmuster)
- Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
Table of contents |
2 Einfache Verdeutlichung der Gemeinsamkeiten 3 Reflexion des Begriffs: Geistiges Eigentum 4 Weblinks |
Die territoriale Begrenzung insbesondere von Patenten ist damit begründet, dass der Anmelder sich rechtzeitig - maximal ein Jahr nach der ersten Anmeldung - überlegen soll, in welchen Ländern er seine Erfindung vermarkten will. In den anderen Ländern soll seine Erfindung - die in jedem Fall veröffentlicht wird - der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Nachträgliche Schutzausdehnungen sind im Interesse der Rechtssicherheit für die Öffentlichkeit nicht möglich.
Die Grundlage jeder rationalen Diskussion sind klare Begriffsdefinitionen.
Den Vertretern, z.B. der Patentlobby und der Medienkonzerne liegt aber nicht unbedingt an einer rationalen Diskussion, sondern wie jeder Firma an der Wahrung und Mehrung ihres Besitzstandes.
Der Begriff des geistigen "Eigentums" hat wie oben dargelegt sehr wenig mit dem klassischen Eigentumsbegriff zu tun.
Eigentum im klassischen Sinn bedeutet Verfügungsgewalt über einen konkreten Gegenstand. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Haus oder ein Auto besitzen heißt nicht, dass man jedem anderen Menschen den Besitz eines identischen Hauses oder Autos verwehren kann (selbst wenn der Plan gestohlen wurde oder das Haus nachgebaut wurde, kann man höchstens Schadenersatz verlangen, aber nicht, dass der andere sein Haus einreißt). Klassisches Eigentum ist also keine besonders große Einschränkung der Freiheit von anderen Menschen, ist in gewissen Grenzen in allen menschlichen Kulturen der Geschichte anerkannt gewesen und lässt sich auch relativ einfach durchsetzen.
Dagegen ist z.B. ein Patent ein staatlich gewährtes Monopol, z.B. auf eine Idee oder ein Verfahren. Wenn jemand z.B. eine Idee oder ein Verfahren besitzt, darf jemand, der unabhängig auf die gleiche Idee kommt oder dasselbe Verfahren ausarbeitet, dieses nicht kommerziell verwenden.
Wenn jemand also unreflektiert Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "Softwarepiraterie" verwendet, so hat er entweder unreflektiert die
Begriffsdefinition der Patentlobby übernommen, oder er hat einen
Hintergedanken.
Der zweite Grund, warum der Begriff kritisch gesehen werden kann ist, dass er suggeriert, dass es sich um "eine Sache" handelt, die man wie jede andere Sache auch besitzen kann; dabei handelt es sich aber eben nicht um eine Sache, sondern um Monopolrechte.
Im Bereich des Urheberrechts wird von Medienkonzernen gerne von "Piraterie"
statt von "Urheberrechtsverletzung" gesprochen, obwohl echte Piraterie ein Gewaltdelikt ist, Urheberrechtsverletzung dagegen in den allermeisten Fällen keine Gewaltdelikte beinhaltet.
Rechtsgelehrte sprechen, wenn sie diese Art Rechte global ansprechen, von Immaterialgüterrecht.
Im Englischen spricht man von Intellectual Property Rights oder
ironischerweise von Intellectual Appropriation Rights (appropriation heißt Aneignung), wobei sich Appropriation auf die Copyright-Laufzeit beziehen kann, die jeweils immer dann verlängert wird, wenn z.B. Mickey Mouse droht, nicht nur kulturell, sondern auch rechtlich zum Allgemeingut zu werden.
Da diese Rechte aber sehr unterschiedlich sind, ist es, wann immer möglich, am besten über die konkreten Rechte, z.B. Patente, Urheberrecht, Markenrecht, geografische Kennzeichnungen, Gebrauchsmuster, Netzmaskenrecht, Schutz von Pflanzenzüchtungen usw. zu sprechen.
In den USA gibt es im Bereich von Software sogar einen Konflikt zwischen
Copyright und dem Software-Patent, z.B. kann ein unabhängig entwickeltes und damit voll dem Copyright des Autors unterstehendes Programm Patente eines Wettbewerbers verletzen, was es illegal und damit wertlos machen kann. In Europa konnten Software-Patente bisher größtenteils durch diverse öffentlichkeitswirksame Aktionen von Freiwilligengruppen verhindert werden, die Lobby der großen und sehr großen Computerfirmen drängt aber weiterhin das Europaparlament, solche Patente zu erlauben.
Siehe auch: TRIPS, Eigentum, Allmende, Open Content, Freie Software, Patent
Einfache Verdeutlichung des Unterschieds
Die Schutzrechte des geistigen Eigentums knüpfen an eine individuelle Leistung an, die mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht belohnt werden soll. Der Originalitätswert dieser Leistung vermindert sich aber mit der Zeit, z.B. bei Patenten durch technischen Fortschritt. Der Patentinhaber hat es in der Hand, sein Patent, wenn es technisch überholt ist, auch vor Ablauf von 20 Jahren erlöschen zu lassen, statt bis zum Ende Gebühren zu zahlen.Einfache Verdeutlichung der Gemeinsamkeiten
Reflexion des Begriffs: Geistiges Eigentum
Weblinks
Kritiker von ausufernden Rechten:
Rechtshinweis