Geschmacksmuster
Geschmacksmuster sind Vorlagen für eine Gestaltungsform (Design, Farbe, Form).Solche ästhetische Schöpfungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber durch die Eintragung in die Geschmacksmusterrolle auch gegen Nachahmung geschützt werden.
Bedingungen für einen Eintrag als Geschmacksmuster sind:
- Neuheit (inländische Fachkreise dürfen die Gestaltungselemente vor der ersten Anmeldung noch nicht kennen, es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten).
- Kommerzielle Nutzbarkeit (das Design oder die Form muss in einem gewerblichen Rahmen hergestellt bzw. genutzt werden können).
- Eigentümlichkeit (die Merkmale des Geschmacksmusters müssen das Ergebnis einer eigenen schöpferischen Tätigkeit sein, wobei eine gewisse Gestaltungshöhe erkennbar sein muss).
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