Erfindung
Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
- gewerblich anwendbare,
- neue,
- nicht naheliegende Lehre zum
- technischen Handeln, das heißt
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie etwa Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme als solche sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen. Anders sieht dies aus, wenn das Computerprogramm zur Steuerung von Naturkräften verwendet wird (z.B. Airbag, elektronische Motorsteuerung). Die genaue Abgrenzung wird derzeit sehr kontrovers diskutiert (siehe dazu Software-Patente).
Siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen, Erfindungen, die keinen Markt finden, Innovation, Kreativität, Anonyme Kreative
Literatur