Reichspräsidentenwahl 1925
Am 28. Februar 1925 starb mit Friedrich Ebert der bisherige, von der Nationalversammlung gewählte Reichspräsident der Weimarer Republik an einer Blinddarmentzündung, die er auf Grund eines gegen ihn laufenden Prozesses wegen Hochverrats nicht behandeln ließ. Am 29. März fanden die ersten Reichspräsidentenwahlen der Weimarer Republik statt.
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2 Erster Wahlgang 3 Zweiter Wahlgang |
Der Reichspräsident wurde nach Artikel 41 der Weimarer Verfassung vom "ganzen deutschen Volke gewählt". Die Amtszeit betrug nach Artikel 43 sieben Jahre und eine Wiederwahl war zulässig. Der Reichspräsident war in der Weimarer Republik eine Art "Ersatzkaiser". Er konnte nach Artikel 25 den Reichstag auflösen, nach Artikel 53 den Reichskanzler und seine Minister ernennen und entlassen. Die größte Macht erhielt er durch Artikel 48 nach dem er
wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen durfte. Dieses Notverordnungsrecht ermöglichte später zusammen mit den vorher genannten Artikeln die Präsidialkabinette.
Beim ersten Wahlgang gab es 7 Kandidaten. Um zu gewinnen, war im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig, die keiner der Kandidaten erreichte. Der Wahlgang fand am 23. März 1925 statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,9%.
Der zweite Wahlgang fand am 26. April statt.
Für den zweiten Wahlgang vereinigten sich die meisten Parteien hinter 2 aussichtsreichen Kandidaten. Die Parteien der Weimarer Koalition, der Volksblock, machten den Zentrumspolitiker Wilhelm Marx zu ihrem gemeinsamen Kandidaten. Die SPD wollte damit die Koalition mit dem Zentrum in Preußen sichern. Die DDP gab ihren Kandidaten Hellpach gezwungenermaßen auf. Da Marx die Stimmen aus dem Zentrum, der SPD und der Deutschen Demokratischen Partei bekam, schien sein Sieg wahrscheinlich.
Das rechte Lager, der Reichsblock einigte sich auf den 78 Jahre alten ehemaligen Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, nachdem Jarres seine Kandidatur zurückgezogen hatte. Hindenburg war als "Sieger von Tannenberg" im Ersten Weltkrieg immer noch sehr populär. Zum Reichsblock gehörten vor allem die DVP und die DNVP und die Bayerische Volkspartei. Die DVP, vor allem Gustav Stresemann, hatte wegen möglicher außenpolitischer Konsequenzen zwar zunächst Bedenken gegen eine Kandidatur Hindenburgs, unterstützte ihn schließlich aber trotzdem. Die BVP, obwohl der bayerische Ableger der Zentrumspartei, empfahl ihren Anhängern, den preußischen Protestanten Hindenburg zu wählen, da sie sich selbst als rechte Partei sah. Der Empfehlung folgten die meisten ihrer Anhänger.
Hindenburg war streng monarchistisch gesinnt. Er stimmte einer Kandidatur erst nach Rücksprache mit dem ehemaligen Kaiser zu. Nach der Wahl gab er sich verfassungstreu und leistete den Amtseid, allerdings erkannte man von Anfang an seine politische Einstellung, beispielsweise als er ein Ausführungsgesetz für den Artikel 48 (Notverordnungsrecht) der Weimarer Verfassung verhinderte.
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) hielt auch im zweiten Wahlgang an ihrem Kandidaten Ernst Thälmann fest und verhalf Hindenburg damit indirekt zum Sieg.
Die Wahlbeteiligung lag bei 77,6%.
Der Reichspräsident
Erster Wahlgang
Zweiter Wahlgang
Ergebnis
Da im zweiten Wahlgang nur noch die relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war, war Paul von Hindenburg gewählt. Das Ergebnis war ein schwerer Schlag für die Republik, da 6 Jahre nach dem Ende der Monarchie einer ihrer höchsten Vertreter das höchste Amt der Republik inne hatte. Die Rechte hatte große Erwartungen an Hindenburg und hoffte auf eine Rückbesinnung auf die Zeit vor der Revolution. Allerdings wurden sie nicht vollständig erfüllt, da Hindenburg einen Bruch der Weimarer Verfassung ablehnte.