Generalfeldmarschall
Der Feldmarschall, auch Generalfeldmarschall (von ahdt. "marahscalc", Marschall, Stallmeister oder Pferdeknecht) war im 16. Jahrhundert der Führer der Reiterei. Im Dreißigjährigen Krieg war der Feldmarschall ein höherer Generalsrang. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung als höchster militärischer Dienstgrad in vielen europäischen Armeen verwendet.
Der "Generalfeldmarschall" war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an aktive Offiziere nur im Krieg verliehen werden konnte. In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als "Charakter" (das heißt Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben. In der preußischen Armee und in der Wehrmacht während der Zeit des Nationalsozialismus hatte der Rang des Generalfeldmarschalls Anspruch auf Privilegien, wie beispielsweise eine ständige Eskorte zum Schutz. Generalfeldmarschall konnte werden, wer beispielsweise eine Festung erstürmt. Erwin Rommel wurde nach dem Sturm auf Tobruk und Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol zum Generalfeldmarschall ernannt.
Mit Prinz Friedrich Karl und Kronprinz Friedrich-Wilhelm wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt. Noch im Jahre 1854 musste der Rang des Generalobersten erfunden werden, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.
In den deutschen Armeen war der Dienstgrad "Generalfeldmarschall" als höchster militärischer Rang bis 1945 in Gebrauch. Seine Entsprechung bei der Marine war der Großadmiral. Heute wird der Dienstgrad in der Bundeswehr nicht mehr verwendet, höchster Dienstgrad ist der General bzw Admiral.
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Generalfeldmarschälle
- sortiert nach der Reihenfolge ihrer Ernennung, soweit bekannt -Kursachsen und Königreich Sachsen
Kurbrandenburg und Preußen
Deutsches Reich (Kaiserreich)
Deutsches Reich ("Drittes Reich")
- (L) = Angehöriger der Luftwaffe -Österreich-Ungarn (1. Weltkrieg)
siehe auch :