Präsidialkabinett
Als Präsidialkabinette bezeichnet man die letzten drei Regierungen der Weimarer Republik unter Heinrich Brüning (Zentrumspartei), Franz von Papen (Zentrumspartei) und Kurt von Schleicher. Der Reichspräsident, zu dieser Zeit Paul von Hindenburg, hatte in der Weimarer Verfassung die Stellung eines Ersatzkaisers. Die Artikel 25 (Auflösung des Reichstags), 48 (Notverordnungsrecht) und 53 (Einsetzung und Entlassung des Reichskanzlers) ermöglichten ihm die Bildung einer nur auf sein Vertrauen gestützten Regierung.
Table of contents |
2 Mechanismus der Präsidialregierungen 3 Möglichkeiten des Reichstags 4 Geschichte der Präsidialkabinette 5 Weblinks |
Bereits am 18. März 1929 hatte Hindenburg mit Kuno Graf Westarp, dem Fraktionsvorsitzendem der DNVP, die Möglichkeit einer Regierung ohne das Vertrauen des Reichstags erörtert. Das letztendliche Ziel des Reichspräsidenten war eine Restauration der Monarchie. Ostern 1929 sprach Schleicher mit Brüning über die Regierung mit Hilfe von Notverordnungen und über die Wiedererichtung einer Monarchie. Am 15. Januar 1930 skizzierte Otto Meissner gegenüber Graf Westarp die geplante "Hindenburg-Regierung": sie sollte vor allem antiparlamentarisch und antimarxistisch sein. Diese "Kamarilla" um Otto Meissner und Kurt von Schleicher zog auch später im Hintergrund die Fäden, bevor Schleicher schließlich selbst Reichskanzler wurde.
Am 27. März 1930 scheiterte die Große Koalition unter Hermann Müller (SPD) im Streit um ein halbes Prozent Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, nachdem sich der Reichspräsident, entgegen seiner vorangegangenen Versprechen, geweigert hatte diesem Kabinett die Vollmachten des Artikels 48 WRV zu gewähren. Schon 3 Tage später ernannte Hindenburg Heinrich Brüning zum neuen Reichskanzler, der in seinem Kabinett nur die 3 Minister der SPD ersetzte, so dass wahrscheinlich dieses Vorgehen von Hindenburg geplant, und die meisten Parteien in die Pläne eingeweiht waren. Am 1. April erklärte Brüning, der keine Mehrheit im Reichstag besaß, dass er notfalls nur mit Hilfe von Notverordnungen regieren würde.
Während der Reichstag die ersten Gesetz noch mit einer knappen Mehrheit beschlossen hatte, lehnte er ein unsoziales Sanierungsprogramm ab.
Nun setzte der Mechanismus der Präsidialregierungen ein:
Wenn ein Gesetzesentwurf der Regierung keine Mehrheit im Reichstag fand, setzte der Reichspräsident diesen in Form einer Notverordnung in Kraft, obwohl Notverordnungen tatsächlich nur für Notsituationen gedacht waren.
Wenn der Reichstag das Recht wahrnahm, die Notverordnung aufzuheben, löste der Reichspräsident gemäß Artikel 25 der Weimarer Verfassung das Parlament auf und konnte bis zu den Neuwahlen, die spätestens nach sechzig Tagen stattfinden mussten, mit Notverordnungen regieren. Die im Parlament gescheiterten Gesetzesvorschläge setzt er nun, eindeutig verfassungswidrig, durch das Notverordnungsrecht gemäß Artikel 48 unter Umgehung der Legislative in Kraft. Sowohl die Exekutive als auch die Legislative lag nun beim Reichspräsidenten und beim Reichskanzler, die Gewaltenteilung war aufgehoben.
Der Reichskanzler regierte, nur auf das Vertrauen des Reichspräsidenten gestützt, in verfassungswidriger Weise nur mit Hilfe von Notverordnungen. 1931 gab es 34 vom Reichstag verabschiedete Gesetze, aber 44 Notverordnungen.
Der Reichstag hatte zwei Möglichkeiten, gegen den Reichspräsidenten vorzugehen:
Nach den Reichstagswahlen vom 14. September 1930, deren Sieger eindeutig die NSDAP war, entschied sich die SPD, Brüning zu tolerieren, als das kleinere Übel gegenüber Adolf Hitler und um die in Preußen noch bestehende Weimarer Koalition zu schützen. Brüning wurde auf Grund seiner umstrittenen Deflationspolitik, die vor allem seinem Hauptziel, einem Ende der Reparationszahlungen dienten, unbeliebt. Obwohl er den Auftrag erhalten hatte antimarxistisch zu regieren musste er sich auf die Tolerierung der SPD verlassen und Hindenburg wurde mit Hilfe der SPD wiedergewählt. Am 13. April 1932 unterzeichnete Hindenburg das Verbot der SA und SS. In der Folge musste Wilhelm Groener als Reichswehrminister zurücktreten. Die Kamarilla um Hindenburg nutzte das Verbot zum Sturz Brünings. Den letztendlichen Grund bildete die Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern - zu denen auch der Reichspräsident gehörte - stark kritisiert wurde. Am 30. Mai trat das gesamte Kabinett zurück, die außenpolitischen Erfolge, wie das Ende der Reparationszahlungen, konnten einer reinen Rechtsregierung zufallen. Brüning war nicht durch den Reichstag gestürzt worden, sondern durch eine einzelne Person. Die Unterstützung des Reichstags nutzte ihm nichts, da er sich selbst für das präsidiale Notverordnungsregime entschieden hatte, um sein Ziel, die Errichtung einer Monarchie zu erreichen.
Der nächste Reichskanzler wurde wieder ein Mitglied der Zentrumspartei, Franz von Papen. Er gehörte allerdings zur Rechten und trat mit seinem Kabinett der Barone vor dem Amtsantritt aus der Partei aus. Er musste zurücktreten, nachdem der Reichstag es geschafft hatte, ihm das Misstrauen auszusprechen, und Hindenburg nicht so weit gehen wollte, den Reichstag aufzulösen, ohne Neuwahlen festzusetzen, was ein offensichtlicher und eindeutiger Verfassungsbruch gewesen wäre. Als nächster kam Schleicher, der schon vorher mit seinem Einfluss auf den Reichspräsidenten die Geschichte der Präsidialkabinette maßgeblich mitbestimmt hatte. Er musste zurücktreten nachdem sein Plan einer Querfront, die ihn im Reichstag stützen sollte, gescheitert war und Hindenburg sich wieder weigerte, den Reichstag ohne Festsetzung von Neuwahlen aufzulösen. Sein Nachfolger wurde Adolf Hitler.
Da durch diese strukturellen Fehler in der Reichsverfassung die Demokratie geschwächt und letztlich deren Zusammenbruch sowie der Aufstieg Adolf Hitlers begünstigt wurde, hat man im Grundgesetz der Bundesrepublik die Stellung des Bundespräsidenten stark beschnitten.
siehe auch PräsidialdiktaturBeginn der Präsidialkabinette
Mechanismus der Präsidialregierungen
Möglichkeiten des Reichstags
Für beide Vorgehensweisen war eine, praktisch unmöglich zu erreichende, Zweidrittelmehrheit im Reichstag nötig.Geschichte der Präsidialkabinette
Brüning
Papen und Schleicher