Mehrheit
Bei Mehrheiten (Gegenteil: Minderheit) unterscheidet man zwischen relativer, absoluter oder qualifizierter Mehrheit bei Abstimmungenen.Relative Mehrheit ist im Gegensatz zur absoluten Mehrheit gegeben, wenn eine einzelne Alternative (z.B. Kandidat, Partei) mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als jede einzelne andere.
Eine absolute Mehrheit ist nur gegeben, wenn eine einzelne Alternative mehr Stimmen bekommen hat als alle anderen zusammen. Dies ist dann gegeben, wenn jene mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann. Kommt es bei einer Wahl oder Abstimmung, die eine absolute Mehrheit erfordert, nicht zu einer solchen, so wird eine Stichwahl nötig. Entweder wird eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kräften veranstaltet, oder es wird so lange je die schwächste Alternative eliminiert, bis eine die absolute Mehrheit erringt. Die Entscheidung, nach welcher Methode dann weiter verfahren wird, kann das letztliche Ergebnis beeinflussen.
Eine qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass eine bestimmte, von 50% verschiedene Mehrheit überschritten sein muss, z.B. 2/3 oder 3/4 aller Stimmen. In Einzelfällen reicht auch eine Minderheit aus.
In der Regel werden zur Bestimmung der Mehrheit, sofern nicht ausdrücklich geregelt, Enthaltungen für die Berechnung der Mehrheit nicht mitberechnet, so dass nur das Verhältnis zwischen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen entscheidend ist. Bekannte Ausnahme: Im deutschen Bundesrat ist stets die Mehrheit der möglichen Stimmen nötig für die Mehrheit, Enthaltungen wirken sich folglich als Nein-Stimmen für die Mehrheitsbestimmung aus.
Entscheidend ist auch, ob die Mehrheit von den anwesenden Mitgliedern (einfache Mehrheit) nur oder den gesamten Mitgliedern verlangt wird. Beispiel: die sog. Kanzlermehrheit im deutschen Bundestag.
siehe auch:\ Parlament, Demokratie, Minderheitenschutz, Quorum