Röhm-Putsch
Der in der nationalsozialistischen Propaganda so genannte Röhm-Putsch (auch als Nacht der langen Messer bekannt) bezeichnet die von Hitler befohlene und vom 30. Juni bis zum 2. Juli 1934 vollzogene Ermordung der SA-Führung einschließlich ihres Stabschefs Ernst Röhm und anderer rechtsnationaler, vermeintlicher Konkurrenten um die Macht. Die Aktion wurde von den NS-Behörden als präventive Maßnahme gegen einen angeblich geplanten Putsch Röhms dargestellt.
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2 Ausführung 3 Rechtfertigung und Konsequenzen 4 Siehe auch 5 Weblinks |
Die Aktion geht auf lange zurückliegende Spannungen zwischen der NSDAP und der SA zurück. Die SA hatte wesentlich zur Machteroberung beigetragen, der Status der SA zur NSDAP war aber ungeklärt. Während Röhm und die SA-Führung die SA als eigentliche Trägerin der Bewegung sahen, wollten die NSDAP-Oberen dieser nur die Stellung einer Ordnungstruppe der Partei zugestehen. Nach der Machtergreifung verschärften sich die Spannungen. Wahllose Ausschreitungen der SA kamen der NSDAP bei der Herrschaftssicherung zupass. Die SA allerdings wollte eine gründliche Umgestaltung der Gesellschaft und mittelfristig die Reichswehr beerben, welche sie mit rund 4 Millionen Mitgliedern bei weitem übertraf. Außerdem legte die Führung großen Wert auf den sozialistischen Aspekt (N sozialistische DAP) und wollte einen Umbau der Gesellschaft sowie Enteignungen nach dem 25-Punkte-Programm.
Die Parteiführung war für ihre Pläne auf die Unterstützung der Reichswehr, welcher Hitler das Waffenmonopol zusicherte, und der Wirtschaft angewiesen und wollte das Image des Straßenkämpfers ablegen. Sie beschloss den lange schwelenden Konflikt ein für allemal zu beenden.
Von der SS wurden Gerüchte über einen Putschversuch durch Röhm und seine homosexuellen Neigungen verbreitet, zu dieser Zeit ein sehr schwerer Makel.
Am 30. Juni 1934 wurde auf Befehl und unter aktiver Beteiligung des damaligen Reichskanzlers Hitler der Stabschef der paramilitärischen Sturmabteilung (SA), Ernst Röhm, zusammen mit der Führungsrige, verhaften und am 1. Juli im Gefängnis in München Stadelheim ermordet. Die Führung der SA war zu einer Tagung in Bad Wiessee zusammengekommen, die Erschießung war ohne Gerichtsverfahren erfolgt, nachdem sich Röhm geweigert hatte, sich selbst umzubringen. Im Rahmen der Aktion wurden weitere Aktive aus der SA und Oppositionelle aus Politik und Kirche verhaftet oder erschossen, darunter Gregor Strasser, General Ferdinand von Bredow, der ehemalige Reichskanzler General Kurt von Schleicher oder der ehemalige bayerische Ministerpräsident Gustav Ritter von Kahr. Die Anzahl der Mordopfer war ein Staatsgeheimnis. Nach Angaben des neuen Stabschefs der SA, Lutze, wurden 82 SA-Mitglieder liquidiert, darunter die gesamte SA-Prominenz. Nach heutigen Schätzungen wurden in den drei Tagen ca. 200 Menschen ermordet. Ausgeführt wurde die Aktionen vor allem von der SS, die dabei unterstützt wurde von der Gestapo und der Reichswehr, die sich damit am Mord an ihren Generälen beteiligte.
In der offziellen Berichterstattung wurde Hitler als das Opfer eines hinterhältigen Putschversuchs dargestellt. Am 3. Juli wurden diese Maßnahmen durch ein von Hitler erlassenes Gesetz als Staatsnotwehr nachträglich legalisiert. Deutschland war damit zu einem Staat mit Willkürherrschaft geworden, in dem die Meinung des Führers Gesetz war. Hitler machte sich durch die Erschießung ohne Gerichtsurteil zum Richter über Leben und Tod und zum obersten Richter, wodurch die Justiz gleichgeschaltet war.
Nach dem so genannten Röhm-Putsch hatte die SA ihre politische Bedeutung verloren, die SS wurde selbstständig und nahm eine wichtige Rolle ein. Das Vernichtungsprogramm der NSDAP konnte ruhiger und systematischer vorbereitet werden.
Die Führung der Reichswehr ließ nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg die Reichswehr auf Hitler vereidigen.
Grund
Ausführung
Rechtfertigung und Konsequenzen
Siehe auch
Weblinks