Demonstration
Der Begriff Demonstration (von lat.: demonstratio, Zeigen, Hinweis, Nachweis) dt. Abk. Demo, bezeichnet
1. eine Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste Weise, oft sehr fantasievoll, kundgetan wird. Formen von Demonstrationen: Sitz- und Hungerstreik, Versammlungen, Demo-Kundgebungen, Schweigemärsche, Einzeldemos, Massendemos, friedliche und gewalttätige Demos. Die Themen von Demos sind vielfältig: .. gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für eine friedliche Welt, gegen Globalisierung, für mehr Umweltschutz, für oder gegen den Zuzug von Ausländern, für oder gegen einen Straßenneubau, gegen den Atommülltransport, sogen. Gegendemonstrationen, für mehr Geld, für mehr Hochschulmittel, gegen Sudiengebühren, usw.
Die größten Demonstrationen gab es während des Vietnamkrieges in den USA. Damals kamen Millionen von Menschen nach Washington, D.C, um gegen den Krieg zu demonstrieren. In 2003 kamen Demonstrationen gegen den drohenden dritten Golfkrieg zustande, die alle bisherigen Demonstrationen übertrafen.
Demonstrationen, die nicht friedlich verlaufen, werden im allgemeinen von der Polizei für aufgelöst erklärt, um Gefahren für die Allgemeinheit (Gefahrenabwehr) zu verhindern.
In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise die früheren kommunistischen Staaten Osteuropas, waren nur staatlich angeordnete (Jubel-)Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (Bspl.: 17.Juni DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der China, die von der Armee mit Waffengewalt blutig beendet wurden.
Andererseits nahmen die Montagsdemonstrationen 1988-1989 in der Endphase der bankrotten DDR ein gewaltfreies Ende.
Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf freie Versammlungsfreiheit und somit durch das Grundgesetz in der BR Deutschland geschützt, soweit sie friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder von Unbeteiligten verletzen. Es unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen - zum Beispiel bezüglich des Ortes (Bannmeilen) - oder für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Richter.
2. (bildungsspr.) eine anschauliche Darlegung oder Beweisführung, eine Veranschaulichung an Beispielen.
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Liste von bekannten Demonstrationen
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