Vergiftung
Die Vergiftung (Intoxikation) ist ein pathophysiologischer Zustand, der als Folge der Einbringung von Toxinen ("Gift") in den Körper auftritt.Das Krankheitsbild wird Toxikose genannt. Vergiftungen mit mehreren Stoffen bezeichnet man als Misch- oder Polyintoxikationen. Toxine sind häufig bakterieller Herkunft (zum Beispiel Lebensmittelvergiftung).
In der International Classification of Diseases (ICD-10) werden die Vergiftung und toxische Wirkungen unter den Schlüsselzahlen 960 - 989 angegeben.
Mehrere Formen von Vergiftung werden unterschieden:
Table of contents |
2 Chronische Vergiftung 3 Rechtsmedizinische Gesichtspunkte 4 Differenzialdiagnose 5 Epidemiologie 6 Rechtswissenschaften 7 Weblinks |
Akute Vergiftung
Ursache akuter Vergiftungen ist meist die versehentliche ("akzidentelle") oder beabsichtigte (Suizidversuch) Einnahme.
Bei der Behandlung ist in erster Linie auf den Selbstschutz zu achten. Die Lebensfunktionen des Patienten müssen aufrecht erhalten werden. Eine einfache entgiftende Maßnahme ist das Erbrechenlassen durch Brechmittel (Ipecacuanha und andere), das jedoch bei bestimmten Toxinen kontraindiziert ist (etwa bei Benzin oder schaumbildenden Substanzen). Weitergehende unspezifische Maßnahmen sind die Magenspülung, die Aktivkohletherapie und die Peritoneallavage. Manche Vergiftungen können mit spezifischen Gegengiften (Antidota) behandelt werden.
Hinweise zur Ersten Hilfe bei { |
Chronische Vergiftung
Von einer chronischen Vergiftung spricht man bei langdauernder Einwirkung (Exposition) eines Giftes. Dies ist ein wichtiges Problem der Arbeitsmedizin. Auch langfristige Einnahme von Medikamenten kann zu chronischen Vergiftungserscheinungen führen.
Rechtsmedizinische Gesichtspunkte
Eine wichtige ärztliche Aufgabe in Vergiftungsfällen ist die Beweissicherung und Dokumentation. Es sollten Giftproben, Urin-, Blut- oder Gewebeproben sichergestellt werden.
Bei manchen Vergiftungen erlauben bereits äußerliche Zeichen eine Diagnose des Toxins. Beispielsweise werden handelsübliche Präparate des Pflanzenschutzmittels E 605 intensiv hellblau gefärbt. Vergiftungen damit sind manchmal an der blauen Farbe am Mund des Patienten zu erkennen.
Differenzialdiagnose
Die Möglichkeit einer Vergiftung sollte in Betracht gezogen werden bei
Epidemiologie
1995 wurden 2.944 Todesfälle durch Intoxikationen gezählt.
Häufigster Stoff bei Intoxikationen sind das Kohlenstoffmonoxid (CO), die Opioide (Heroin, Morphin etc.) gefolgt von den Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Hypnotika). Danach folgenden die Alkoholvergiftungen (Ethanol, Methanol und Ethylenglykol).
Rechtswissenschaften
Im Strafgesetzbuch war die Vergiftung bis 1998 als eigenständiger Tatbestand eines Verbrechens in § 229 StGB aF geregelt. Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz wurde er in den § 224 (gefährliche Körperverletzung) überführt. Dadurch wurde der Tatbestand zu einem Vergehen herabgestuft, dessen Qualifikationen sich nunmehr nach den Regeln der Körperverletzung richten. Dabei umfasst die rechtliche Regelung auch das äußerliche Vergiften durch Kontaktgifte.
Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung ist die Vergiftung auch eine Hinrichtungsart bei der Vollstreckung von Todesstrafen. Durchgeführt wird sie durch Verabreichung von Nervengiften durch Applikation mittels Kanüle (Todesspritze) oder durch Vergasung (Gaskammer).