Ständerat
Der Ständerat (von Stand, der alten Bezeichnung für "Kanton") ist die kleine Kammer des Schweizer Parlaments.
Da es im Ständerat mehr altgediente Politiker gibt als im Nationalrat, wird er in der Umgangssprache auch mit dem ursprünglich Berndeutschen Wort Stöckli ("Altenteil") benannt.
Die Wortprotokolle (Protokoll) des Ständerates werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht. Seit 1891 auf Papier und ab Wintersession 1995 auf der Website des Parlaments.
Table of contents |
2 Wahlverfahren 3 Parteien 4 Kompetenzen 5 Weblink |
Mitgliederzahl
Der Ständerat hat 46 Mitglieder, je zwei für jeden Kanton und je eines für jeden Halbkanton. Der Kanton Zürich hat mit 1,2 Millionen Einwohnern also im Ständerat das gleiche Gewicht wie Uri mit 35'000 Einwohnern (Stand: 2002). Die Mitglieder des Ständerats werden als Ständerätinnen und Ständeräte bezeichnet.
Die beiden Kammern Ständerat und Nationalrat sind politisch gleichwertig - ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung genehmigt ist. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen jeweils fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt ("Erstrat").
Können sich National- und Ständerat nach einer ersten Beratung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so wird das Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt.
Ständerat und Nationalrat zusammen bilden die Vereinigte Bundesversammlung, die bei Wahlen und besonderen Anlässen zusammentritt.Wahlverfahren
(Siehe: Ständeratswahl)Parteien
Durch das andere Wahlverfahren unterscheidet sich die Parteistärke - mit einer großen Mehrheit von Freisinnigen und Christlichdemokraten - stark von derjenigen im Nationalrat.
Zahlen für 2003 (in Klammern die Zahlen von 1999):
Kompetenzen
Obwohl die Ständeräte in ihren Kantonen gewählt werden müssen, stimmen sie nicht nach den Instruktionen ihrer jeweiligen Kantonsregierung, sondern sind in der Ausübung ihres Mandates völlig frei.