Ständeratswahl
Ständeratswahl heißt die Wahl zur Kammer der Kantone des schweizerischen Parlaments, dem Ständerat.Jeder Kanton bestimmt den Wahlmodus und das Datum für die Wahl seiner Ständeräte in eigener Kompetenz.
So war im Kanton Bern bis 1979 das Kantonsparlament, der Grosse Rat, für die Wahl zuständig. Mit der Zeit hat sich allerdings eine Vereinheitlichung des Wahlverfahrens ergeben. Mit Ausnahme des Kantons Jura, der seine Ständeräte mittels Proporzwahl bestimmen lässt, werden die Ständeräte heute in allen Kantonen mittels Majorzwahl durch das Volk gewählt. Der Ständerat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird an der Landsgemeinde gewählt; im Kanton Neuenburg können sich auch Ausländer an den Ständeratswahlen beteiligen.
Weiterhin unterschiedlich ist der Zeitpunkt der Wahl. In den meisten Kantonen findet diese heute jedoch am selben Tag statt wie die Nationalratswahl.
Eine vorzeitige Auflösung des Ständerates oder die vorzeitige Abwahl eines seiner Mitglieder ist im Schweizerischen Staatsrecht nicht vorgesehen. Nur beim vorzeitigen Rücktritt eines Ständerates oder einem Todesfall findet für den Rest der Amtsperiode eine Ersatzwahl statt.