Pflicht
Pflicht ist - systemtheoretisch ausgedrückt - die Erwartung eines Systems, dass ein anderes, untergeordnetes System ein bestimmtes näher bezeichnetes Verhalten praktiziert. Eine Pflicht ist also eine das Verhaltensrepertoire eines Systems einschränkende Sache. Ein System, welches diese Pflicht erfüllt, gibt etwas (von seiner Freiheit) auf.Eine Pflicht, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu müssen, steht einem Recht gegenüber, etwas unter bestimmten Bedingungen tun zu dürfen. Noch genauer gesagt werden für den Fall einer Pflichtverletzung Sanktionen angedroht, während bei einem Recht gerade die Nicht-Sanktionierung garantiert wird. Pflichten und Rechte gehören somit zu einer (vereinbarten) Landkarte der Erwartungen von Sanktionen. Daher sind sie Ausdruck (solcher) sozialer Organisation (die auf Sanktionen als Begrenzung aufbaut).
Zitat
- Ich schlief und träumte, das Leben wäre Freude.
- Ich erwachte und sah, das Leben war Pflicht.
- Ich arbeitete - und siehe, die Pflicht war Freude.
- Pflichtenheft
- Pflicht (Eiskunstlauf) - Eine im Rahmen des Eiskunstlaufwettbewerbs vom Teilnehmer auszuführendes Laufprogramm mit vorgegeben Figuren.
- Pflichtenkollision
- Pflichtbewusstsein
Deontologie
Die Lehre von den Pflichten heißt Deontologie (zusammengesetzt aus dem griechischen to deon "das Erforderliche, die Pflicht" und logos "Lehre", also "Pflichtenlehre").
Das Grundprinzip ist die Berufung auf die Motivation der Handlung. Es folgt die Prüfung, ob die Motivation und Handlung mit einem Wertemaßstab, den jeder vernünftige Mensch sofort einsieht, vereinbar ist oder nicht. Das Begründungsverfahren lässt hierbei nur "gut" oder "schlecht" als Attribute zu.
Beispiele :
- Es ist für jeden unmittelbar einsichtig, dass einem Verletzten sofort geholfen werden muss
- Pflicht zur Wahrhaftigkeit ohne jede Ausnahme, Verbot von Abtreibung oder Euthanasie selbst bei großer Belastung, Verpflichtung zu Widerstand gegen Terrorregime auch ohne Aussicht auf Erfolg (Geschwister Scholl)