Pflichtenkollision
Die Pflichtenkollision ist ein besonderer Rechtfertigungsgrund bei Unterlassungsdelikten.Eine Pflichtenkollision liegt vor, wenn der Täter gleichzeitig mehreren Handlungspflichten nachzukommen hat, aber nur einer davon genügen kann. Schulbeispiel ist der Rettungsschwimmer, der beobachtet, daß gleichzeitig zwei Nichtschwimmer zu ertrinken drohen, aufgrund der Entfernung der Opfer zu seinem Standort aber nur zu einen der beiden zu retten vermag.
Für derartige Fälle der gilt daher, daß derjenige nicht rechtswidrig handelt, der im Falle einer Pflichtenkollision der höheren oder einer gleichrangigen Pflicht genügt.
Rechtshinweis