Landkreis Freudenstadt
Basisdaten | |
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Bundesland: | Baden-Württemberg |
Regierungsbezirk: | Karlsruhe |
Region: | Nordschwarzwald |
Verwaltungssitz: | Freudenstadt |
Fläche: | 870,68 km² |
Einwohner: | 122.369 (31.12.2003) |
Bevölkerungsdichte: | 141 Einw./km² |
Kfz-Kennzeichen: | FDS
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Amtlicher Kreisschlüssel: | 08 2 37 |
Landrat: | Peter Dombrowsky |
Adresse der Kreisverwaltung: | Herrenfelder Straße 14 72250 Freudenstadt |
Offizielle Website: | www.landkreis-freudenstadt.de |
E-Mail-Adresse: | post@landkreis-freudenstadt.de |
Karte | |
Table of contents |
2 Wirtschaft 3 Verkehr 4 Geschichte 5 Politik 6 Wappen 7 Städte und Gemeinden 8 Sonstiges 9 Weblinks |
Der Landkreis Freudenstadt hat fast ausschließlich Anteil am Mittleren Schwarzwald. Lediglich im Osten gehören einige Orte zum Gäu und im Südosten einige zum Albvorland. Hier wird das Kreisgebiet kurz vom Neckar durchflossen.
Das Kreisgebiet wird nur an der Südostecke von der Bundesautobahn A 81 Stuttgart-Singen berührt. Ansonsten ist es durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Eine wichtige Bundesstraße ist die B 500 ("Schwarzwaldhochstraße"), die von Baden-Baden kommend an der westlichen Kreisgrenze Richtung Süden vorbeiführt.
Der Landkreis Freudenstadt geht zurück auf das ehemalige württembergische Oberamt Freudenstadt, welches 1806/07 anstelle des alten Oberamts Dornstetten geschaffen wurde. Bis 1938 veränderte es sich kaum und wurde dann in den Landkreis Freudenstadt überführt. Bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurde das Gebiet des Landkreises Freudenstadt um große Teile des Landkreises Horb sowie um einige Orte der Kreise Wolfach (Baden) und Hechingen erweitert. Der Kreis Horb war ebenfalls 1938 aus dem alten württembergischen Oberamt Horb hervorgegangen und wurde zum 31. Dezember 1972 aufgelöst. Der südliche Teil kam seinerzeit zum Landkreis Rottweil. Der neue Landkreis Freudenstadt umfasst nach Abschluss der Gemeindereform noch 17 Gemeinden, darunter 4 Städte und hiervon wiederum 2 "Große Kreisstädte" (Freudenstadt und Horb am Neckar). Größte Stadt ist Horb am Neckar, kleinste Gemeinde ist Wörnersberg.
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Die Landräte des Landkreises Horb 1945-1972:
Geografie
Wirtschaft
Verkehr
Geschichte
Politik
Wappen
Beschreibung: In Gold ein linksgewendeter, balzender, rot bewehrter schwarzer Auerhahn auf schwarzem Ast (Wappen-Verleihung 28.8.1926/3.9.1973) Bedeutung: Der Auerhahn symbolisiert den Schwarzwald, in welchem der Auerhahn beheimatet ist und die einstigen fürstlichen Jagdreviere im Kreisgebiet. Das bereits 1926 vom damaligen Oberamt Freudenstadt angenommene Wappen war seinerzeit das erste Kommunalwappen, das nicht von einer Gemeinde geführt wurde. |
Städte (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
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Gemeinden (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
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