Kommune
Der folgende Artikel behandelt die Kommune in Form eines Gemeindeverbands. Weitere Bedeutungen unter Kommune (Begriffsklärung).Die Kommune ist ein im sozialen und politischen Leben vielfältig verwandter Begriff, der von seinem lateinischen Wortursprung her (communis = gemeinsam, communio = Gemeinschaft) auf die Gemeinsamkeit von Lebenszusammenhängen und Interessen verweist.
Das französische Wort commune heißt übersetzt Gemeinde. Siehe auch "Commune. In den skandinavischen Ländern ist die Kommune (kommun) eine Verwaltungseinheit, die etwa dem Kreis entspricht. Siehe auch kommun und Kommune (Schweden).
Häufig wird Kommune als ein Oberbegriff für Gemeinde, Kreis und andere Gemeindeverbände wie Samtgemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Nachbarschaftsverbände verwendet.
Kommunen sind Gebietskörperschaften mit verfassungsgemäßer Selbstverwaltungsgarantie mit genereller Zuständigkeit für alle lokalen öffentlichen Aufgaben. (bspw. Bürgeramt für publikumsintensive Leistungen der Kommunen) Die kommunalen Aufgaben werden auch unter dem Begriff Daseinsvorsorge zusammengefasst
Neben kommunalen Pflichtaufgaben (z. B. Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) gibt es auch freiwillige Leistungen (z. B. Theater, Sport, Stadtbibliothek). Was zu den freiwilligen Aufgaben gehört richtet sich u.a. nach der Größe und Leistungsfähigkeit der Kommune. So kann es für eine große Gemeinde durchaus zur Daseinsvorsorge gehören ein Theater zu unterhalten oder den Sport durch öffentliche Einrichtungen zu fördern, während einer kleine Gemeinde diese Aufgaben nicht oder nicht in dem selben Umfang abverlangt werden können.
Ziel der Kommunen ist nicht Gewinnmaximierung, sondern Gemeinwirtschaftlichkeit. Insbesondere das Kostendeckungsprinzip verhindert eine Gewinnmaximierung bei den Abgaben. Teilweise werden Projekte nur aufgrund von Zuschüssen betrieben.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet noch heute nachdem Prinzip der liquidationsorientierten Kameralistik statt nach einer erfolgsorientierten doppelten Buchführung. Darüber hinaus wird zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt unterschieden und es gilt das so genannte Jahresprinzip.
Aus diesen Gründen ist die Kammeralistik in letzter Zeit in die Kritik geraten, denn es hat sich gezeigt, dass damit häufig eine Verschwendung von Steuergeldern einherging.
Trotz einer eventuellen Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht ist kein Konkurs möglich, da die Bundesländer haften. Es besteht ein subtiles Finanzierungsgeflecht.
In letzter Zeit sind neue Varianten kommunaler Finanzierungsmodelle, wie Cross-Border-Leasing, insbesondere aber PPP (public private partnership) in Diskussion.
Im Bereich der Außenfinanzierung ist eine Beteiligungsfinanzierung denkbar und wegen der Konkursfestigkeit auch sinnvoll, jedoch wohl nur im Bereich kommunaler Aktiengesellschaften. Neben einer Kreditfinanzierung sind insbesondere Kreditsubstitute wie Factoring, Leasing und Contracting üblich.
Aufgrund wachsender Aufgaben der Kommunen aber sinkenden Finanzmittel und der deutschen Wirtschaftskrise ist der Finanzierungsspielraum der Kommunen ausgeschöpft. Man ist inzwischen dazu übergangen, die Finanzierung mittels kurzfristiger Kredite zu betreiben. Trotzdem sind keine Reformen geplant. Die Finanznot der Kommunen gehört somit zu den massivsten Problem Deutschlands überhaupt.
In Freistadt steht die Europaweit letzte, im Firmenbuch als solche eingetragene Kommune (Braukommune), näheres unter www.freistaedter-bier.at.
Siehe auch:
Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Pariser Kommune, Portal Zusammenleben
Kommunale Finanzverwaltung