Doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung, auch kaufmännische Buchführung, ist die in der privaten Wirtschaft vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Jede Buchung betrifft zwei Konten, jeweils eine Buchung auf der S-Seite, eine zweite auf der H-Seite (daher: doppelte Buchführung) (siehe unten).Am Jahresende bzw. am Ende eines Wirtschaftsjahres wird sie mit einer Bilanz abgeschlossen. Bei Geschäftseröffnung wird eine Eröffnungsbilanz erstellt.
Die doppelte Buchführung ist in Deutschland für Kaufleute vorgeschrieben, also auch für alle Kapitalgesellschaften. Freiberufler und Kleingewerbebetriebe können auch die einfache Einnahme/Überschussrechnungsbuchhaltung wählen, soweit sie nicht in das Handelsregister eingetragen sind. Die doppelte Buchführung ermöglicht aber einen genaueren Überblick über die Geschäftsverhältnisse. In der öffentlichen Verwaltung wird noch die Kameralbuchhaltung verwendet, es sind jedoch Bestrebungen im Gange, auch hier auf die doppelte Buchführung überzugehen, die dort häufig als Doppik bezeichnet wird.
"Doppelte Buchführung" wurde von dem italienischen Mathematiker Luca Pacioli (1445-1517) unter dem Begriff "Venezianische Methode" zuerst im Jahre 1494 in seinem Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita publiziert. 1994 fanden anlässlich des 500. Jahrestages umfangreiche Jubiläumsveranstaltungen statt.
Table of contents |
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Geschäftserfolg 15 Buchführungspflicht 16 Ausblick |
Die doppelte Buchführung unterteilt die Finanzen der Firma in Konten. Diese sind wiederum in eine Soll- (S) und Habenseite (H) unterteilt sind, so genannte T-Konten.
Der Buchhalter unterscheidet folgende Arten von Konten:
Grundlagen der doppelten Buchführung
Konten, die dem Vermögen zugeordnet werden, werden als Aktivkonten bezeichnet. Auf den Aktivkonten wird somit im Prinzip aufgezeichnet, wie die finanziellen Mittel der Unternehmung verwendet sind. Die Aktivkonten werden normalerweise auf der linken Seite geführt.
- b) passive Bestandskonten (erfassen Passiva, also die Herkunft von Kapital)
- 2. Erfolgskonten (die erfolgs- also gewinnwirksame Vorgänge erfassen):
- a) Aufwandskonten (Aufwand wird im Soll des entsprechenden Kontos gebucht)
- b) Ertragskonten (Ertrag wird im Haben des entsprechenden Kontos gebucht)
- a) Aufwandskonten (Aufwand wird im Soll des entsprechenden Kontos gebucht)
Jede Buchung betrifft zwei Konten, jeweils eine Buchung auf der S-Seite, eine zweite auf der H-Seite.
Bei der Eröffnung einer GmbH überweisen die Gesellschafter das Stammkapital, mindestens € 25.000, auf das Bankkonto der neuen Firma. Das Bankkonto wird als Aktivkonto geführt. Bei Aktivkonten werden Zahlungseingänge unter S gebucht, Auszahlungen unter H. Dies ist eine Konvention, die umgekehrt zu den Buchungen der Bank geführt wird und zunächst der Intuition zuwiderläuft! Die € 25.000 müssen also unter S gebucht werden.
Dem Aktivkonto muss ein Passivkonto gegenüberstehen, da die Buchung doppelt ausgeführt werden muss. Dies ist das Stammkapital-Konto. Auf Passivkonten werden Eingänge unter H gebucht, Abbuchungen unter S, also genau umgekehrt zu den Aktivkonten.
Geschäftseröffnung
Aktivseite | Passivseite | |||
---|---|---|---|---|
Bankkonto | Stammkapital | |||
S | H | S | H | |
25.000 | 25.000 |
Eröffnungsbilanz | ||||
---|---|---|---|---|
Aktivseite | Passivseite | |||
25.000 | 0 | 0 | 25.000 | |
25.000 | 25.000 |
Die GmbH hat also ein Vermögen von € 25.000.
Geschäftsverlauf
Im Folgenden bleibt der Übersichtlichkeit halber die Umsatzsteuer unberücksichtigt. Die GmbH mietet zunächst Geschäftsräume, bezahlt eine Kaution von € 5000 und die erste Miete von € 1000. Anschließend kauft sie Waren im Wert von € 10.000 ein und liefert je die Hälfte an zwei Kunden aus. Sie stellt an beide Kunden eine Rechnung im Wert von jeweils € 8000. Der erste Kunde bezahlt, die Forderung an den zweiten Kunden steht noch aus.
Auch die Mietzahlung wird vom Bankkonto aus vorgenommen. Sie schmälert jedoch das Vermögen. Das Gegenkonto ist also ein Passivkonto.
Die folgenden Konten werden angelegt (d.h. eröffnet):
Konteneröffnungen
In der Buchhaltung werden jetzt weitere Konten eingerichtet. Aufgrund der doppelten Buchung auf S und H gilt folgendes:
Nach diesen Regeln können Konten auf die Aktiv- oder Passivseite eingeordnet werden. Die Kautionszahlung wird vom Bankkonto vorgenommen. Sie beeinflusst das Firmenvermögen nicht, da sie gegebenfalls ja zurückgezahlt wird. Da das Bankkonto Aktivkonto ist, muss auch das andere Konto, Gegenkonto genannt, für die Kaution ein Aktivkonto sein.Buchungen
Insgesamt ergeben sich im Beispiel die folgenden Geschäftsvorfälle, die jeweils doppelt gebucht werden müssen:
Buchführung | ||||
---|---|---|---|---|
Aktivseite | Passivseite | |||
Bankkonto | Stammkapital | |||
S | H | S | H | |
25.000 (S) | 5.000 (1) | 25.000 (S) | ||
8.000 (9) | 1.000 (2) | |||
10.000 (4) | ||||
Kautionen | Mieten | |||
S | H | S | H | |
5.000 (1) | 1.000 (2) | |||
Lagerbestand | Lieferantenforderungen | |||
S | H | S | H | |
10.000 (3) | 5.000 (5) | 10.000 (4) | 10.000 (3) | |
5.000 (6) | ||||
Lieferungen an Kunden | ||||
S | H | |||
5.000 (5) | ||||
5.000 (6) | ||||
Forderungen von Kunden | Umsatz | |||
S | H | S | H | |
8.000 (7) | 8.000 (9) | 8.000 (7) | ||
8.000 (8) | 8.000 (8) | |||
Summen | ||||
74.000 | 44.000 | 11.000 | 41.000 | |
30.000 | 30.000 |
Jemand, der im Bilanzlesen geübt ist, erkennt sofort:
- Die Kautionszahlung beeinflusst die Bilanz nicht (beide Konten auf der Aktivseite)
- Die Mietzahlung verringert das Firmenvermögen (Bankkonto auf Aktiv-, Mieten auf Passivseite)
- Es bestehen Kautionsforderungen von € 5000
- Die Mietaufwendungen betragen € 1000.
- Das Bankkonto weist ein Plus von € 17.000 auf (Aktivkonto, Differenz zwischen S und H)
- Das Stammkapital beträgt € 25.000 (Passivkonto, Differenz zwischen H und S)
- Das Lager ist leer (die Beträge von S und H im Lagerbestand sind gleich)
- Alle Forderungen der Lieferanten wurden bezahlt (Konto: Lieferantenforderungen)
- Es besteht eine offene Kundenforderung, meist eine offene Rechnung, von € 8000 (Differenz zwischen S und H auf dem entsprechenden Aktivkonto)
- Es wurden Waren im Wert von € 10.000 geliefert (Konto: Lieferungen an Kunden)
- Es wurden Umsätze im Wert von € 16.000 getätigt (Konto: Umsatz)
Ein- und Verkäufe werden mehrmals gebucht und spiegeln so den Geschäftsablauf exakt wider:
- Eine Eingangslieferung wird zweimal gebucht, einmal beim Eintreffen der Ware unter S auf das Lagerbestandskonto und unter H auf das Lieferantenforderungskonto, dann beim Begleichen der Rechnung unter S auf dieses Konto und unter H auf das Bankkonto.
- Ein Verkauf wird ebenfalls mehrmals gebucht, einmal bei Auslieferung unter H in Lagerbestand und unter S in Lieferungen, dann bei Rechungsstellung unter S in Forderungen und unter H in Umsatz, danach bei Bezahlung unter H in Forderungen und unter S auf dem Bankkonto.
Bilanz und Gewinn
Addiert man S und H auf beiden Seiten und bildet die Differenz, so ergibt sich sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite ein Plus von € 30.000. Die Differenz muss immer gleich sein, sonst liegt eine Fehlbuchung vor.
Bilanz | ||||
---|---|---|---|---|
Aktivseite | Passivseite | |||
74.000 | 44.000 | 11.000 | 41.000 | |
30.000 | 30.000 |
Gegenüber der Eröffnungsbilanz von € 25.000 ist also bereits ein Gewinn von € 5000 erwirtschaftet worden. Dieser ist am Jahresende zu versteuern. Dass Kunde 2 noch nicht bezahlt hat, ist für die Bilanz und die Gewinnberechnung unerheblich. Bezahlt dieser, wird der Betrag auf der S-Seite des Bankkontos und auf der H-Seite des Forderungskontos, beides Aktivkonten und damit ohne Einfluss auf die Bilanz, verbucht. Die offene Forderung zählt jedoch bereits zum Gewinn.
Die Bestimmung des (monetären) Geschäftserfolges geschieht durch den Vergleich der Eigenkapitale zweier Geschäftsjahre bzw. zweier Bilanzen. Der Jahreserfolg ist zu ermitteln durch den Eigenkapitalvergleich von Eröffnungs- und Schlussbilanz. Mögliche Ergebnisse sind Eigenkapitalmehrung (Gewinn) und Eigenkapitalminderung (Verlust).
Nach §238 HGB besteht für jeden Gewerbetreibenden Buchführungspflicht. Für Kleingewerbetreibende, die einen Jahresumsatz von € 260.000 oder einen Jahresgewinn von € 25.000 unterschreiten, besteht diese Verpflichtung nicht.
Nach §140 und §141 AO besteht auch für andere Unternehmen Buchführungspflicht.
Auch Umsatzsteuer-, Rücklagen- und Abschreibungskonten sind kein Problem. Konten können bei Bedarf in Unterkonten aufgeteilt werden. Die Aufteilung des Kundenforderungskonto auf der Aktivseite in so genannte Debitorenkonten und des Lieferantenkontos in Kreditorenkonten ergibt die Kontokorrentbuchhaltung. Jeder Kunde und jeder Lieferant erhält sein eigenes Konto, ausstehende Forderungen lassen sich einfach zuordnen. Auch die Zahlungsmoral kann leicht ermittelt werden.
Konten lassen sich abschließen, wenn auf der S und H Seite derselbe Betrag steht, das Konto also ausgeglichen ist. Zum Ausgleich kann auf der betragsmässig kleineren Seite ein Betrag auf ein Gegenkonto gebucht werden, bevor das Konto abgeschlossen wird. Wird die Kaution im obenstehenden Beispiel vom Vermieter zurückgezahlt, werden € 5000 auf der H-Seite des Kautionskontos und auf der S-Seite des Bankkontos verbucht. Das Kautionskonto kann dann abgeschlossen werden.
Ist der Vermieter zahlungsunfähig, muss die Kaution eventuell abgeschrieben werden. Hierzu wird ein passives Abschreibungskonto eröffnet. Die Buchung vom aktiven Kautionskonto auf die S-Seite des passiven Abschreibungskontos verringert die Bilanz, das Geld ist ja verloren. Nach der Abschreibung ist das Kautionskonto wiederum ausgeglichen und kann abgeschlossen werden.
Rechtshinweis
Geschäftserfolg
Buchführungspflicht
Bei Nichteinhaltung der Buchführungspflicht kommt es zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt.
[1]Ausblick
In der doppelten Buchführung lassen sich beliebig viele Konten eröffnen. Damit ist jeder gewünschte Detaillierungsgrad bei der Abbildung der Unternehmensprozesse möglich. Normalerweise gibt es für jede Branche Standard-Kontenrahmen, die mehrere hundert Einzelkonten umfassen können.