Kameralistik
Kameralistik (auch: kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung) ist ein Verfahren der Buchführung. Im Gegensatz zur Doppik, also der doppelten Buchführung, werden bei der Kameralistik nur die reinen Einzahlungen und Auszahlungen betrachtet, jedoch nicht die Erträge und Aufwendungen. Die erweiterte Kameralistik versucht, durch eine Vielzahl zusätzlicher Nebenrechnungen die Erträge und Ressourcen einzubeziehen.
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2 Aktuelle Situation |
An der kameralistischen Buchführung wird zunehmend das Erfordernis übermäßig detaillierter Planung und die damit verbundene mangelnde Flexibilität kritisiert. Es wird versucht, die Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen. Dies scheitert jedoch oft bereits an gesetzlichen Vorschriften, so dass Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind.
Zudem ist die Kameralistik nicht vereinbar mit der sich verstärkenden Tendenz, die öffentliche Verwaltung nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben zu betrachten und zu bewerten.
Als problematisch gilt ferner, dass die kameralistische Buchführung strikt auf einen bestimmten Wirtschaftszeitraum fixiert ist (normalerweise das Haushaltsjahr). Diese Fixierung hat zur Folge, dass Mittel, die im vorangegangenen Haushaltsjahr nicht benötigt wurden, nicht in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können. Die kameralistische Praxis bietet für sparsames Wirtschaften daher keinen Anreiz:
Die Kameralistik stellt kaum Informationen über Ergebnisse, Produkte, Kosten und Leistungen bereit.
Die Kameralistik wird heute weitestgehend nur noch in der öffentlichen Verwaltung verwendet. So leiten sich Begriffe wie Kämmerei und Kämmerer von dem Begriff Kameralistik ab.
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts betreiben Länder und Gemeinden daher die Abschaffung der kameralistischen Buchführung zugunsten der kaufmännischen Buchführung. Hierbei wird mehr und mehr auf das neue kommunale Finanzmanagement (NKF) übergegangen.
Die erste deutsche Kommmune, die im Rahmen einer landesrechtlichen Ausnahme- und Experimentierklausel ihr kommunales Rechnungswesen umgestellt hat, ist die nordbadische Stadt Wiesloch. Deutschlandweit konkretisieren sich die Umstellungsbestrebungen inzwischen, so dass die Kameralistik in Deutschland wohl schon in wenigen Jahren der Vergangenheit angehören wird.
Zudem werden auf der Länderebene zunehmend Landesbetriebe eingerichtet, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und Jahresabschlüsse nach den Regeln des Handelsgesetzbuches vornehmen müssen. Die damit verbundene Kostenrechnung erhöht die wirtschaftliche Kompetenz der Verwaltung, führt jedoch leicht Verständigungsschwierigkeiten und zu Konflikten mit den kameralen Interessen der jeweiligen Ministerialverwaltung.
Im historischen Sinn versteht man unter Kameralistik auch die Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung, wie sie in Deutschland im 18. und 19. Jahrhundert gepflegt wurde. Vgl. dazu: Kameralwissenschaft'Nachteile
Betriebswirtschaftliche Ineffizienz
Budgetverschwendung
Informationsmängel
Aktuelle Situation