Contracting
Contracting ist die Übertragung von Aufgaben der Energielieferung und -bereitstellung auf ein Dienstleistungsunternehmen. Insbesondere bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung von Wärme-, Kälte-, Strom, Dampf, usw.
Contracting basiert auf einer Idee des schottischen Erfinders James Watt.
„Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen.
Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst
übernehmen. Wir garantieren Ihnen, daß die Kohle für die Maschine
weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde
aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von
Ihnen verlangen, ist, daß Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“
(James Watt, 1736 - 1819)
Idee des Contractings und Geschichte
Vertragsparteien
Die Bezeichnung der verschiedenen Contracting - Typen ist nicht
einheitlich.Varianten
Perspektiven
Dem Contracting könnte in naher Zukunft im Bereich der Planung und
Bau von preisgünstigen Einfamilienhäusern große Bedeutung zukommen.
Die Hausbauer würden jeweils die Investitionen für eine eigene
Heizungsanlage, Öltanks, Gasanschlüsse, Schornsteine, Heizkörper
ersparen. Gleichzeitig
würde mehr für Wohnzwecke nutzbarer Raum zur Verfügung stehen.
Durch den Grosseinkauf von Energie ist der Contractor in der Lage
günstiger als die einzelnen Hausbesitzer Energie zu erzeugen.
Durch langfristige Verträge sind die Energiekosten für die
Contractingnehmer plan- und überschaubar. Rückstellungen für
Instandhaltung, Wartung, Ersatz obliegen dem Contractor.Anlagen-Contracting
wird auch als Energieliefer-Contracting oder Nutzenergie-Lieferung bezeichnet.
Der Contactor betreibt die Energieanlage auf eigenes Risiko auf der Basis
von langfristigen Verträgen mit seinen Kunden. Beiderseitiges Ziel, durch Optimierung wirtschaftliche und ökologische Vorteile erreichen.Betriebsführungs-Contracting
die Energieanlagen stehen im Eigentum des Contractingnehmers. Der Contractor
ist für den störungsfreien Betrieb der Anlagen verantwortlich. Die Abrechnung
erfolgt meist pauschal nach Aufwand oder Leistung. Diese Art des Contractings wird meist dort eingesetzt, wo ein störungsfreier Betrieb unbedingt notwendig ist. z.B. Druckluft für Produktionsanlagen, oder Heizung im Krankenhaus.Einspar-Contracting
wird auch Energie-Einspar-Contracting oder Performance-Contracting genannt.
Die Energieanlage steht im Eigentum des Contractingnehmers. Tätigkeit
des Contractors beschränkt sich auf Managementleistungen oder zusätzliche Investitionen. Die ersparten Energiekosten finanzieren die Leistung des Contractors.Finanzierungs-Contracting
wird auch als Anlagenbau-Leasing oder Third-Party-Financing
bezeichnet.
Die Finanzierung obliegt dem Contractor, das Betreiberrisiko
liegt weiterhin beim Contractingnehmer. Einsatzgebiet bei
abgegrenzbaren technischen Einrichtungen oder Anlagen.
Finanzierungs-Contracting wird oft mit Anlagenmanagement
oder Betriebsführungs-Contracting verbunden.Rechtliche Grundlagen
Die Ausführungen beziehen sich auf bundesdeutsches Recht.
I.d.R wird zwischen Contractor und Contractingnehmer ein
Liefervertrag über das zu liefernde Medium geschlossen, z.B.
ein Wärmeliefervertrag. Grundlagen hierfür sind u.a. das BGB [1]und die
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
(AVBFernwärmeV)[1]
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 20. Juli 1980 (BGBl. I, S. 742)
- geändert durch die Verordnung zur Änderung der energiesparrechtlichen Vorschriften vom
19. Januar 1989 BGBl. I, S. 112).
Um die Rechte zu sichern werden i.d.R. Dienstbarkeiten oder Bürgschaften verwendet.Literatur
München, Neuwied, Köln 2003, ISBN 3-87156-555-5.
Siehe auch:
Weblinks