Humanitäre Intervention
Als humanitäre Intervention wird euphemistisch der militärische Eingriff in das Gebiet eines anderen Staates bezeichnet, der den Schutz von Menschen in einer humanitären Notlage zum Ziel hat. Dabei kann es sich um massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Genozid, aber auch um Naturkatastrophen handeln. Im engeren Sinn beziehen sich humanitäre Interventionen auf die einheimische Bevölkerung, nicht auf den Schutz eigener Staatsbürger (humanitäre Rettung). Vorausgesetzt wird, dass der betroffene Staat selbst nicht in der Lage oder nicht willens ist, den Gefährdeten selbst Schutz zu bieten.
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Kontroverse Diskussion
Die politische Auseinandersetzung um humanitäre Interventionen ist sehr kontrovers. Es muss schließlich eine Abwägung zweier völkerrechtlicher Grundsätze vorgenommen werden: Auf der einen Seite steht die staatliche Souveränität, auf der anderen die Menschenrechte.
Medienberichte über menschliche Tragödien in einigen Ländern (z.B. Somalia, Bosnien-Herzegowina, Kosovo) und Behinderungen von UN-Blauhelm-Einsätzen führten z.T. zu der Überzeugung, dass eine moralische Verpflichtung bestehe, über Staatsgrenzen und völkerrechtliche Regeln hinweg Menschen auch durch Einsatz militärischer Gewalt zu retten. Teilweise wurden Analogien zur Intervention der Alliierten im Zweiten Weltkrieg gezogen.
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Gegen humanitäre Interventionen werden allgemein folgende Einwände erhoben:
Die völkerrechtliche Debatte um humanitäre Interventionen kreist um die zulässigen Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta (siehe Kapitel VII der UN-Charta zu kollektiven Sicherheitsmaßnahmen).
Literatur
Siehe auch
Weblinks