Charta der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen ist die Verfassung der Vereinten Nationen (UNO). Sie wurde in San Francisco am 26. Juni 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den fünf dauerhaften Mitgliedern des Sicherheitrateses (China, Frankreich, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten) und der Mehrheit der anderen Unterzeichner bestätigt worden war.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | UN-Charta |
Voller Titel: | Charta der Vereinten Nationen |
Typ: | Völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Gültigkeitsbereich: | Vertragsstaaten |
Vertragsstaaten: | 191 |
Abkürzung: | UN-Ch. |
UNTS: | Bd. XV (1945), S. 143 |
Verkündung / Inkrafttreten: | 26. Juni 1945 / 24. Oktober 1945 |
Beitritt Deutschland: | 6. Juni 1973 (BGBl. II 1973, S. 430) |
Beitritt Österreich: | 14. Dezember 1955 |
Beitritt Schweiz: | 10. September 2002 (BGBl. II 2003, S. 208) |
Aktuelle Fassung: | 28. August 1980 (BGBl. II 1980, S. 1252) |
Die Charta bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
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Siehe auch: Portal Vereinte NationenInhalt der UN-Charta
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Österreich trat bereits 1955 kurz nach der Erlangung der Souveränität der UNO bei. Den beiden deutschen Staaten war der Beitritt bis in den Herbst 1973 vorbehalten. Der Beitritt wurde zeitgleich vollzogen. Die Schweiz trat 2002 den Vereinten Nationen bei, gab aber zugleich eine Neutralitätserklärung mit Unterzeichnung der UN-Charta ab.