Legitimität
Legitimität (lat lex Gesetz) bedeutet Gesetzlichkeit, Rechtlichkeit oder wenigstens dafür anerkannt:Legitimität des Kindes ist dessen Abstammung aus gesetzmässiger Ehe;
Legitimer Regent ist der, der verfassungsmäßig zur Regierung berechtigt ist, im Gegensatz zum Usurpator, der durch Verfassungsumsturz die Macht erlangt hat.
Legitimitätsprinzip (Königtum von Gottes Gnaden) - wurde im Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht. Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen sein soll.
Legitimität von Herrschaft ist in der Soziologie zumal von Max Weber untersucht worden.