Gemeinde (Österreich)
Die Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Orten, so genannten Katastralgemeinden bestehen.Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung wird in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
Table of contents |
2 Freiwillige Aufgaben 3 Gemeindetypen 4 Weblinks |
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Kommunen zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
Organe der Gemeinde sind:
Gesetzliche Aufgaben
Freiwillige Aufgaben
(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)
Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- Er muss in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz haben.
- Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein.
- Derzeit muss ein Bürger das 18. Lebensjahr zum bekanntgegeben Stichtag vollendet haben.
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen.
Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf.
Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.
Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerung nicht zusammen passte oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
Gemeindetypen
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 20.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte. Übrigens die kleinste Stadt ist Rattenberg mit ca. 400 Einwohnern im Bezirk Kufstein in Tirol.