Volksschule
Als Volksschule wird die Schule bezeichnet, welche von allen Kindern und Jugendlichen abgeschlossen wird. Für die meisten Berufe wird ein Volksschulabschluss vorausgesetzt. Das in der Volksschule vermittelten Wissen gehört nach allgemeinem Konsens zur (minimalen) Allgemeinbildung.
Deutschland
Für Deutschland ist der Begriff Synonym mit der Kombination von Grundschule (bis zum vierten Schuljahr) und anschließender Hauptschule (bis zum neunten Schuljahr).
Das Generallandschulreglement vom 12. August 1763, das der Theologe Johann Julius Hecker maßgeblich vorbereitet hatte, bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens.
Österreich
In Österreich ist die vierjährige Volksschule Schule, die von jedem im Rahmen der Unterrichtspflicht besucht werden kann und auch in den meisten Fällen wird. Der Hausunterricht ist in Österreich eher nur die Ausnahme.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, besteht bei kleineren Schulen meist in ländlichen Gebieten auch die Möglichkeit von Schulstufenzusammenlegungen, sodass mehrere Schulstufen von einem Lehrer gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden können. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind der Religionsunterricht, Werkerziehung und ein eventueller Fremdsprachenunterricht. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In anderen Schulen mit einem starken Ausländeranteil, werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
Historisch war die Volksschule über alle damals acht Schulstufen, so wurde sie schrittweise nach dem zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Stufen reduziert, sodass nach der vierten Schulstufe die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums besteht.
Neben den großteils öffentlichen Schulen gibt es zahlreiche Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Viele dieser Privatschulen wird von kirchlichen Institutionen geführt.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes, während die Schulerhalter die Gemeinden sind. Sind mehrere Gemeinden betroffen so können sich zu einer Schulgemeinde zusammenschließen. Besucht ein Kind eine Schule außerhalb dieser Schulgemeinde, so braucht es eine Genehmigung der Gemeinde, da die Wohnsitzgemeinde auch an die andere Gemeinde Schulgeld bezahlen muss. In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen ist es manchmal schwer solche Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
Siehe auch: Schultypen in Österreich