Bürgermeister
Ein Bürgermeister (Schweiz. Amtmann) ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder aber vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.Oftmals ist "Der Bürgermeister" auch die Bezeichnung für die Behörde (Gemeindeverwaltung), deren Leiter der Bürgermeister ist.
In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulz, Schultes, oder Schultheiß verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.
Deutschland
In größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete.
Manchmal (z.B. in norddeutschen Ratsverfassungen) wird zwischen Bürgermeister und Stadtdirektor / Gemeindedirektor unterschieden; sonst sind beide Funktionen in einem Amt vereint. In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.
Links
http://www.vlk-sachsen.de/buergermeister/buergermeister.htm Bürgermeister in Sachsen