Verwandtschaftsbeziehung
Eine Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.
In der deutschen Sprache gelten folgende Bezeichnungen:
Die direkten Vorfahren sind die Eltern, also Vater und Mutter. Deren Eltern werden als Großeltern, also Großvater und Großmutter bezeichnet. Weitere Vorfahren werden durch das ggf. mehrfache Hinzusetzen des Wortbestandteiles "Ur" bezeichnet (Urgroßmutter, Ururgroßvater etc.)
Weitere Kinder der eigenen Eltern sind Geschwister (Bruder oder Schwester). Ist nur ein Elternteil gemeinsam, spricht man vom Halbbruder oder der Halbschwester. Kinder von Geschwistern sind Neffen (männlich) oder Nichten (weiblich).
Eigene Kinder werden als Tochter oder Sohn, deren Kinder als Enkel (Enkeltochter oder Enkelsohn) bezeichnet.
Ein Onkel ist der Bruder eines Elternteiles, eine Tante dessen Schwester. Deren Kinder nennt man Cousin oder Cousine (Kusine, Base). Sind es die Kinder eines Bruders oder eine Schwester der Großeltern, so wird die Verwandtschaftsbeziehung als Großcousin/Großcousine bezeichnet.
Durch Heirat entsteht keine Verwandtschaftsbeziehung sondern eine Verschwägerung.
Die Eltern des Ehepartners sind die Schwiegereltern, bestehend aus Schwiegervater und Schwiegermutter.
Aus der Sicht der Eltern ist der Ehegatte der Tochter der Schwiegersohn ( die kaum mehr gebräuchliche Bezeichnung Eidam ist veraltet ) und die Gattin des Sohnes wird als Schwiegertochter bezeichnet (siehe auch Schwiegerkind).
Die Kinder des Ehepartners sind Stiefkinder (Stiefsohn/Stieftochter). Aus Sicht des Kindes ist der angeheiratete Partner des Elternteiles der Stiefvater bzw. die Stiefmutter.
Man spricht vom Adoptivsohn, der Adoptivtochter, dem Adoptivvater und der Adoptivmutter.
Im Deutschen Recht bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Das ist in § 1589 BGB definiert. Eltern und Kinder sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt); Geschwister, Großeltern, Enkelkinder sind im zweiten Grad verwandt (zwei vermittelnde Geburten) etc.
Im Deutschen Erbrecht differenziert man nicht direkt nach dem Verwandtschaftsgrad sondern definiert Erben verschiedener Ordnung (§ 1924 ff BGB), was sich den Verwandtschaftsgraden aber annähert (siehe auch Gesetzliche Erbfolge):
Erben erster Ordnung sind die Kinder (§ 1924 BGB) und deren Abkömmlinge (z.B. die Enkel), falls die Kinder bereits vorverstorben sind. Daneben erbt - obwohl nicht verwandt im eigentlichen Sinne - der Ehegatte (§ 1931 BGB).
Das sind Eltern und Geschwister des Erblassers (§ 1925 BGB), bzw. im Vorversterbensfalle deren Abkömmlinge, also Neffen und Nichten und deren Abkömmlinge
Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und im Vorversterbensfalle deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB), also Onkel und Tanten und deren Abkömmlinge.
Die Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern und im (sehr wahrscheinlichen) Vorversterbensfalle deren
Abkömmlinge (§ 1928 BGB).
In der fünften Ordnung geht man noch eine Stufe nach oben (Ururgroßeltern) und berücksichtigt deren Abkömmlinge (§ 1929 BGB)
Übersicht
Bezeichnungen für familiäre Beziehungen
Bezeichnungen für verwandtschaftliche Beziehungen
Bezeichnungen für Beziehungen durch Anheirat
Der Bruder des Ehepartners ist der Schwager, die Schwester die Schwägerin.Bezeichnung für Beziehungen durch Adoption
Grade der Verwandtschaft
Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Die Grade der Verwandtschaft spielen z.B. in der Medizin sowie im Erbrecht eine Rolle. Eine exakte Nomenklatur für Verwandtschaftsbeziehungen in der Medizin ist die Verwandtschaftsformel.Erbrechtliche Beziehungen in Deutschland
Erben erster Ordnung
Erben zweiter Ordnung
Erben dritter Ordnung
Erben weiterer Ordnung
Stammbaum
Ein Stammbaum ist eine grafische Darstellung der (meist nur männlichen) Nachkommen einer Person, des Probanden. Nachfolgend ein Beispiel für eine Verwandtschaftstafel, in der die Vorfahren, die Abkömmlinge und die Seitenverwandten des Probanden zusammen in einer Grafik dargestellt werden:Großvater Großmutter Großvater Großmutter
väterlicherseits väterlicherseits mütterlicherseits mütterlicherseits
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Vater Onkel / Tante Mutter Onkel / Tante
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| | | Cousin (Vetter)/
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Person Schwester Bruder
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| | Neffe/ Neffe/
| | Nichte Nichte
Sohn Tochter
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Enkeltochter/ Enkeltochter/
Enkelsohn Enkelsohn
Siehe auch: Ahnentafel, Familie, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Ehepartner, Witwe, Witwer, Stammbaum, Schwägerschaft