Mutter
Skulptur Mutter mit Kind
Mutter einer Person ist der soziologische, rechtliche oder genetische weibliche Elternteil dieser Person.
Die deutsche Rechtsprechung versteht unter dem Begriff Mutter in erster Linie die leibliche Mutter: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. (§ 1591 BGB) (Leihmutter).
Siehe auch: Vater, Eltern, Großmutter, Verwandtschaftsbeziehung, Stiefmutter, Familie (Soziologie), Amme
Weitere Begriffsbedeutungen:
- "Die Mutter" ist der Titel literarischer Werke von Maxim Gorki und Bertolt Brecht.
- "Mutter" ist die Bezeichnung für das Gegenstück einer Schraube, siehe Schraubenmutter.
- "Mutter" ist der Titel eines Albums der Berliner Band Rammstein.
- "Mutter" ist der Nachname der Violinistin Anne-Sophie Mutter.
- "Mutter" ist auch eine Anrede für Ordensschwestern oder Nonnen, beispielsweise "Mutter Teresa".
- "Mutter" ist der Name einer Berliner Band.