Überschuldung
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.Wer in Deutschland bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).
Überschuldung ist eine sehr belastende Lebenssituation und ein gravierendes soziales Problem. Sie kann alle Einkommensschichten treffen, das Risiko ist jedoch in den unteren Einkommensschichten wesentlich höher. Nach Schätzungen von Korczak (2001) waren in Deutschland im Jahr 1999 etwa 2,8 Millionen Haushalte, das entspricht etwa 7 % aller Haushalte überschuldet.
Hauptursachen für Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Einkommenseinbußen bei Jobwechsel, Scheidung und Krankheit.
siehe auch: eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid), Insolvenz
Rechtshinweis