Gläubiger
Als Gläubiger wird bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.Auf der Gläubigerversammlung treffen sich Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens.
siehe auch Kredit, Insolvenz, Überschuldung, Schuldenerlass
Rechtshinweis