Schulden
Als Schulden bezeichnet man die rechtliche Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung, die meistens in einer Zahlung besteht. Schulden macht, wer sich Geld leiht. Das kann eine Privatperson ebenso sein wie ein Unternehmen oder der Staat (Staatsschulden). Derjenige, der das Geld verleiht, wird damit zum Gläubiger oder Forderungsperson, derjenige, der es in Anspruch nimmt, zum Schuldner oder zahlpflichtige Person. Die regelmäßige Rückzahlung wird auch Schuldendienst genannt. Wenn bei einer natürlichen Person, also einem Menschen, die Summe aller Zahlungsverpflichtungen mit dem Veräußerungserlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegegenstände und den pfändbaren Beträgen des Einkommens der nächsten 6 Jahre voraussichtlich nicht vollständig getilgt werden kann, ist eine Zahlungsüberpflichtung gegeben, die die Beantragung eines Insolvenzverfahrens mit einer Zahlungs-Entpflichtung nach sechs Jahren zweckmäßig erscheinen lässt. Dafür ist die Inanspruchnahme einer (seriösen!) Schuldnerberatung oder Resolvenzberatung hilfreich.Siehe auch: Finanzierung, Finanzwesen, Banken, Insolvenz.