Volkszählung
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Eine Volkszählung (auch: Zensus) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung von statistischen Bevölkerungsdaten, wobei die befragten Bürger zur Auskunft verpflichtet sind. In modernen Industriestaaten werden i.d.R. alle 10 Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgefuhrt. Das Motiv für die Durchführung einer Volkszählung liegt im Bestreben der politischen Entscheidungsträger, möglichst genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter zu erhalten, die als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. So beruhen etwa die Planung von Wohnungsbauprogrammen, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, Bemessungsgrundlagen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte oder Steuerschätzungen auf den Zahlen, die durch eine Volkszählung gewonnen werden können.
Eine methodische Besonderheit von Volkszählungen besteht darin, dass anders als bei normalen empirischen Untersuchungen nicht etwa eine repräsentative Stichprobe, sondern sämtliche Haushalte und nahezu die gesamte Bevölkerung direkt befragt wird (Totalerhebung; siehe auch Grundgesamtheit).
Die ermittelten Daten werden durch fortlaufende, jährlich durchgeführte Repräsentativ-Befragungen (dem so genannten Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet. Die Stichprobengröße für diese Befragungen ist in Deutschland gesetzlich auf 1% der Bevölkerung festgelegt. Da die daraus resultierende Fehlerquote mit den Jahren steigt, ist in größeren Abständen eine Wiederholung der Volkszählung und damit eine Aktualisierung der Basisdaten erforderlich.
Begriff
Vergangene Zählungen in Deutschland
Vergangene Zählungen in der Bundesrepublik Deutschland
Vergangene Zählungen in der DDR
Siehe auch: DatenschutzSchweiz
In der Schweiz wurden Eidgenössische Volkszählungen ab 1850 (seit der Gründung des Bundesstaates) in der Regel alle 10 Jahre durchgeführt.Weblinks