Unterhaus
Das Unterhaus ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament der Teil, in dem die Volks- und Bürgervertreter zusammenkommen. Die Zweite Kammer wird oft Oberhaus oder Senat genannt
Als erstes Zweikammernparlament der Moderne gilt das englische Parlament, das seit dem Jahr 1376 existiert. Im Unterhaus (in England das House of Commons) sitzen gewählte Vertreter des Volkes (z.Z. 650), welche aus allgemeinen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervorgehen, wohingegen im englischen Oberhaus (House of Lords) bis vor wenigen Jahren ausschließlich Erblords saßen. Letzteres wurde erst durch eine Refom der Regierung Blair Ende der 1990er Jahre geändert.
Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker. Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus, hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus nur noch geringe Rechte. Immer mehr Menschen bekamen das Wahlrecht zum Unterhaus, seit 1832 wurde ihre Anzahl durch mehrere Reformgesetze immer mehr erweitert; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. Im 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, daß der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muß.
Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z.B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden. Die Analogie Bundestag - Bundesrat ist nicht schlüssig, da das Zweikammersystem nicht notwendigerweise eine föderale Komponente haben muss.
siehe auch Oberhaus, Zweikammerparlament, englische Geschichte