House of Lords
Das britische Oberhaus ist das aus speziellen Wahlen hervorgegangene erste Kammer des Zweikammerparlament und wird englisch House of Lords genannt. Dem britischen Oberhaus gehörten an: über 1100 erbliche oder auf Lebenszeit ernannte Peerss (d. h. sämtliche Herzöge, Marquesses, Earls, Viscounts und Barons), 26 Erzbischöfe der englischen Staatskirche sowie 9 auf Lebenszeit ernannte Lordrichter (Law Lords). Den Vorsitz im Oberhaus führt der Lordkanzler; er ist zugleich Mitglied des Kabinetts.Das Oberhaus bildete sich als besondere Kammer im 14. Jahrhundert heraus. Durch Gesetze von 1911 und 1949 wurde das schon seit dem 16. Jahrhundert bestehende Übergewicht des Unterhauses (House of Commons) auch formell gesichert. Heute hat das Oberhaus in der Gesetzgebung nur noch ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung. Das Oberhaus ist oberstes Berufungsgericht in Zivilsachen für das gesamte Vereinigte Königreich, in Strafsachen für England, Wales und Nordirland.
2002 und 2003 wurde per Gesetz die Zusammensetzung des House of Lords geändert.
siehe auch: Oberhaus, Unterhaus, Zweikammerparlament, Lord, peers