Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld) ist eine Form des Schadenersatzes, durch die alle Unannehmlichkeiten und Unlustgefühle, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen und die nicht einen Schaden am Vermögen darstellen (so genannter immaterieller Schaden), ausgeglichen werden sollen.Im österreichischen Recht ist das Schmerzensgeld in § 1325 ABGB geregelt. Es gebührt vor allem für körperliche Schmerzen, aber auch für psychische Beeinträchtigungen, die auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen sind, oder für eine nachhaltige Einbuße an Lebensfreude und Lebensqualität.
Das Schmerzensgeld muss den Umständen "angemessen" sein. In der Praxis der Rechtsprechung haben sich als Bemessungskriterium bestimmte Beträge für einen Tag schwerer, mittelstarker und leichter Schmerzen herausgebildet.
In jüngster Zeit gewährt die Rechtsprechung auch den Angehörigen von Personen, die bei einer Katastrophe ums Leben gekommen sind (zum Beispiel beim Seilbahnunglück Kaprun), Schmerzensgeld für den mit dem Verlust des geliebten Menschen verbundenen Gram und die Trauer. Ebenso wird seit einigen Jahren judiziert, dass der Schmerzensgeldanspruch, den jemand vor seinem Tod erworben hat, vererbt werden kann, auch wenn er noch nicht geltend gemacht worden ist.
Rechtshinweis