Vermögen
Vermögen ist
- ein anderer Begriff für Fähigkeit oder Können: "Jemand vermag etwas zu tun". Das Gegenteil ist Unvermögen.
Davon abgeleitet bezeichnet Lungenvermögen umgangssprachlich das Lungenvolumen. - ein Begriff für die Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien: "Jemand ist vermögend". Das Gegenteil ist Vermögenslosigkeit.
Umgangssprachlich wird Vermögen in diesem Zusammenhang mit größerem Besitz gleichgesetzt: "Jemand hat Vermögen". Das Gegenteil: "Jemand hat kein Vermögen" bedeutet entsprechend nicht, daß er gar nichts besitzt, sondern nur: nicht besondern viel.
Vermögen befindet sich im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Daraus ergeben sich Rechte – z.B. Vererbbarkeit im Sinne des Art 14.1 Grundgesetz (GG) – und Pflichten – Art 14.2 GG: "Eigentum verpflichtet".
Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den USA) mit einer Vermögenssteuer behaftet. In Deutschland findet Anfang der 2000er Jahre um die Besteuerung von Privatvermögen zum wiederholten Male eine politische Debatte statt, nachdem die Vermögenssteuer zuletzt, nach Einwänden des Bundesverfassungsgerichts gegen die Art ihrer Regelung, abgeschafft worden war.
Das Betriebsvermögen bezeichnet den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens, das neben rein materiellen Gütern (z.B. Kassenbestand, Immobilien, Maschinen, Beteiligungen) auch den Gegenwert geistigen Eigentums (z.B. Patente, Markennamen) umfasst. Das Betriebsvermögen stellt eine der wesentlichen Größen dar zur Bewertung eines Unternehmens bzw. einer Aktie im Rahmen der Fundamentalanalyse.
Unter Volksvermögen versteht man i.d.R. die Güter, Leistungen und Steuergelder einer Nation oder Volksgruppe (z.B. enteignetes Volksvermögen der Sudetendeutschen).