Kulturdenkmal
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt es handelt sich in jedem Fall um ein historisches Objekt.Ganz konkret können Kulturdenkmale sein:
- Baudenkmale = ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung. Als Baudenkmal zählen auch bauliche Anlagen, zum Beispiel eine Parkanlage
- Gesamtanlagen (Ensembles) = bestehen aus einer Summe von Einzeldenkmalen, sonstigen Gebäuden und Freiräumen.
- Bewegliche Kukturdenkmale = ein Kunstwerk, ein Gemälde, eine Skulptur oder ein Grabstein, ein Einrichtungsgegenstand oder Möbelstück.
- Bodendenkmale = befinden oder befanden sich im Boden, z.B. Gräber, Keramik, Münzen, Siedlungsreste.
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2 Siehe auch: 3 Weblinks |
Es gibt verschiedene Gründe für das Bestehen eines öffentlichen Interesses an dem Erhalt und Schutz eines Kulturdenkmales, so z.B.:
Definition des Denkmalwertes
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis vergangener Zeiten und birgt durch sein Erscheinungsbild Informationen über seine Entstehungs- und Existenzzeit in sich. Der Denkmalwert - also ob ein Objekt als wertvoll und denkmalwürdig bewertet wird - wird verschieden definiert: Deutschland
Nach den Denkmalgesetzen der deutschen Bundesländer liegt der Denkmalwert eines Objekts in dessen besonderer Bedeutung, die in den einzelnen Gesetzen unterschiedlich ausführlich definiert wird. Besteht aus diesen Gründen ein öffentliches Interesse am Erhalt und Schutz, so wird das Objekt in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und in eine sogenannte Denkmalliste aufgenommen. Das öffentlich Interesse erlaubt die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Rechts auf Privateigentum. Die Interessen des Denkmaleigners sind gegenüber denen der Öffentlichkeit abzuwägen, dem Denkmaleigner können Auflagen gemacht werden, unter Umständen können Denkmäler gegen Entschädigung enteignet werden.
und weitere je nach Wortlaut der Denkmalschutzgesetze.Wissenschaft
Die wissenschaftliche Sichtweise des Denkmalwertes wurde in Chartas des ICOMOS festgelegt. International ausschlaggebend sind u.a. die Charta von Venedig (für Bauten), die Charta von Florenz (für Gärten und Landschaften) und die Charta von Washington (für historische Siedlungen und Stadtgebiete); wissenschaftliche Bedeutung hat auch die vom australischen Nationalkommitte des ICOMOS verabschiedete Charta von Burra. Laut der Charta von Burra meint Denkmalwert ästhetische, historische, wissenschaftliche oder gesellschaftliche Werte für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Generationen.UNESCO Welterbe
Die Welterbe-Liste der UNESCO enthält 611 Kulturdenkmale in aller Welt (Stand 2004). Die UNESCO hält diese Kulturleistungen für einzigartig und schützenswert. Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kulturgüter der Menschheit, die einen "außergewöhnlich universellen Wert" besitzen, zu erhalten.Siehe auch:
Weblinks
Chartas:
Gesetze: