Welterbe
ist ein bedeutendes Kulturdenkmal und gehört zum Welkulturerbe]]Die UNESCO-Liste des Welterbes besteht aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe. Insgesamt umfasst sie 788 Denkmale in 134 Ländern (Stand 2004). Davon sind 611 Kulturdenkmale (K) und 154 Naturdenkmale (N), weitere 23 Denkmale gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an (K/N).
Die UN-Sonderorganisation unterstützt bei den auf der Liste geführten Objekten, deren Schutz und/oder die Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe.
Grundlage dafür ist eine 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie ist 1975 in Kraft getreten. Um in die Liste aufgenommen zu werden, genügt das Vorhandensein mindestens eines von sechs definierten Merkmalen. Das schutzwürdige Objekt muss
- von einzigartigem künstlerischen Wert sein.
- starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche ausüben.
- von großem Seltenheitswert oder Alter sein.
- für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein.
- für eine bestimmte Architekturepoche stehen.
- bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das UNESCO World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten.
In die Rote Liste des Welterbes werden besonders gefährdete Objekte aufgenommen und zwar selbst dann, wenn der zuständige Unterzeichnerstaat keinen Antrag an die UNESCO stellt. Seit 2004 befinden sich 35 Denkmäler auf dieser Liste. So ist beispielsweise der Kölner Dom im Juli 2004 auf die Rote Liste des Welterbes genommen worden, nachdem die Stadt Köln entschieden hatte, ihre Hochhauspolitik, die den Blick auf den Dom einschränkt, fortzusetzen.
Der Begriff des kulturellen Erbes (héritage) geht auf Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem 18. Jahrhundert zurück und wurde in der – von den USA nicht unterzeichneten – Haager Konvention vom 14. Mai 1954 kodifiziert:
- "Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world"
Folgende Stätten sind in die Liste aufgenommen worden:
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
Bangladesch
Belarus (Weißrussland)
Belgien
Belize
Benin
Bolivien
Botswana
Brasilien
Bulgarien
Chile
China
Costa Rica
Côte d'Ivoire
Dänemark
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Estland
Finnland
Frankreich
Gambia
Georgien
Ghana
Griechenland
Großbritannien
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Haiti
Honduras
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Siehe auch JerusalemItalien
Japan
Jemen
Jerusalem
Jordanien
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kasachstan
Kenia
Kolumbien
Kongo, Demokratische Republik
Korea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea)
Korea, Republik (Südkorea)
Kroatien
Kuba
Laos
Lettland
Libanon
Libyen
Litauen
Luxemburg
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Mali
Malta
Marokko
Mauretanien
Mazedonien
Mexiko
Mongolei
Mosambik
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niger
Nigeria
Norwegen
Oman
Österreich
Pakistan
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
Salomonen
Sambia
Schweden
Schweiz
Senegal
Serbien und Montenegro
Seychellen
Simbabwe
Slowakei
Slowenien
Spanien
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
Südafrika
Sudan
Suriname
Syrien
Tansania
Thailand
Togo
Tschechien
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
USA
Vatikanstadt
Venezuela
Vietnam
Zentralafrikanische Republik
Zypern
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