Charta
Mit Charta (griech = Papierblatt) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden wie die Magna Charta, die Charta der Vereinten Nationen oder die portugiesische Verfassungscharta von 1826. Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z.B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.Weil das Usenet als funktionierende Basisdemokratie ohne physisches Territorium im übertragenen Sinne als etwas ähnliches wie ein "virtueller Staat" angesehen werden kann, heißen die mehrheitlich beschlossenen Regeln zum Posten in eine konkrete Newsgroup auch Charta (engl.: charter, nicht charta). Sie legen vor allem das Thema der jeweiligen Newsgroup fest.
Siehe auch: Charta (Newsgroup)