Gesamtarbeitsvertrag
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes. Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Der Gesamtarbeitsvetrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt.siehe auch: Tarifvertrag