Gewerkschaft
Gewerkschaften sind (1) Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben, (2) als bergrechtliche Gewerkschaften eine altertümliche Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft.
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2 Geschichte 3 Rechtsstatus 4 Bergrechtliche Gewerkschaften |
Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sein, und bereit und fähig, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)
Sie brauchen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten eines den Streik ablehnenden Hausgehilfinnenverbandes festgestellt hat, nicht streikfähig zu sein. Sie sollen allerdings - so das Bundesarbeitsgericht - mächtig genug sein, um in Tarifverhandlungen auf den "Tarifpartner" einen Verhandlungsdruck ausüben zu können. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Dies nennt man Tarifautonomie. Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt.
Schließlich beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder in allen Fragen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen und unterstützen sie bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Außerdem vertreten sie wie alle Verbände die Interessen ihrer Mitglieder in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.
Auch in Betriebsräten sind Gewerkschaften fast immer präsent.
Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diee Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutshen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privelegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interssiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer. Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppe gesetztlich priveligiert.
Zwischen 1933 und 1945 versuchten Teile der Gewerkschaften zunächst, sich mir der neuen Führung zu arrangieren, um ihr Überleben zu sichern, wurden jedoch dann von den Nationalsozialisten zerschlagen. Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben.
Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Vereinen herangewachsen, deren Aufgabe in erster Linie die Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen ist. In den letzten Jahren müssen die Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Etwa drei Viertel der Arbeitnehmer sehen ihre Interessen durch keine Gewerkschaft gewahrt; sie ziehen es vor, den Gewerkschaften fern zu bleiben.
Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Antrag, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen (siehe auch die Diskussionsseite)
Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen versuchen die Arbeitgeber, einen möglichst großen Teil der Gewinne für Investitonen zu nutzen, oder an die Besitzer des Unternehmens auszuschütten (etwa als Dividenden für Aktienbesitzer.
Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es handelt sich dabei um eine Machtfrage.
Dabei verlieren Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen, weil natürlich auch sie kein Interesse haben, dass ein Betrieb, etwa weil er nich genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Außerdem sind Gewerschaftsvertreter ja in den Aufsichtsräten an der Betriebsleitung beteiligt. Gewerkschaften waren wegen dieser engen Vernknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien. Wenn sie heute radikal erscheinen, ist das ein relativ neues Phänomen.
Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft berücksichtigen, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, bspw. auch Unternehmensverbände.
Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie die Interessen der Arbeitslosen nicht vertreten, und Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, hintertreiben. Einige Gewerkschaftsvertreter reagieren im konkreten Fall aber auch flexibel, wie etwa die Diskussionen um die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche in Unternehmen der Metallbranche gezeigt hat.
Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitätsfortschritts sorgen und so insb. die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser kurzfristige Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Hierfür fehlen jedoch theoretische und empirische Bestätigungen, Umverteilungen gehen zudem Ökonomen zufolge immer mit einem Nettowohlfahrtsverlust einher. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre noch auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei. Einige Wirtschaftsethiker halten Gewerkschaften inzwischen sogar für die konservativsten Organistationen überhaupt.
Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell, Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen.
Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Nachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entsteht auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. Gemeint ist also die Nachfrage der Unternehmen. Dadurch werden letztlich neue Rohstoffe benötigt und zu deren Herstellung neue Arbeitsplätze geschaffen.
Wie andere gesellschaftliche Großorganisation auch leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:
Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen
Geschichte
Rechtsstatus
Manche Gewerkschaften haben den Rechtsstatus eines eingetragenen Vereins und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts.
Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.Finanzierung
Gewerkschaften finanzieren sich insbesondere über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Erstattungen gewerkschaftlicher Mitglieder in Aufsichtsräten werden in die gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung eingebracht.Kritik
Interessen
Ökonomische Grundlage
Ziele
In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Trotz eines teilweise erheblich geringeren Lohn- und Abgabenniveaus gelang es Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. Die Folge war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der immer schlechter werdenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die mindestens die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das das wirtschaftliche Wachstum( Deutsche Post). Dafür waren Gewerkschaften in den letzten Jahren fallweise auch zu Streiks bereit. Streiks werden von vielen als abschreckender Standortnachteil empfunden, aber im internationalen Vergleich hat Deutschland die wenigsten Streiktage. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, wenn es auch in betrieblichen Auseinandersetzungen zu entsprechenden Abmachungen kommt.Siehe auch
Aktuelle Artikel / Diskussion
Weblinks
Bergrechtliche Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft im bergrechtlichen Sinne ist die Gesamtheit der Kuxeigentümer (Gewerken) eines Bergwerks. Entscheidungen, die alle Mitgewerken betrafen, konnte nicht ein Gewerke oder Lehnträger allein treffen, sondern die Gewerkenversammlung. Bei größerer Anzahl von Kuxinhabern wurden in der Regel Gewerkenvorstände gebildet, die eine Handlungsbefugnis besaßen. Im späteren Bergrecht war deren Bildung vorgeschrieben.
Im Gegensatz zu den gewerkschaftlichen Gruben gab es auch Eigenlehnergruben. Dies bedeutete, dass der Lehnträger auf eigene Rechnung baute und keine Kuxe ausgab.Preußen
"Gewerkschaften" nach preußischem Bergrecht von 1864 betrieben den Abbau von Bodenschätzen (Kohle, Erzen, Salz, Öl, Torf) und ähnelten einer heutigen "Aktiengesellschaft mit vinkulierten Namensaktien". Ihre Anteiler ("Gewerken") konnten ihre Anteile ("Kuxe") nicht ohne Zustimmung der anderen Gewerken veräußern. Kuxe waren also schwer handelbar, doch gab es vor dem Zweiten Weltkrieg eine eigene Kuxbörse in Essen.