Geistige Behinderung
Geistige Behinderung ist eine Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. Die "International Classification of Diseases" (ICD-10) bezeichnet dieses Phänomen als "Intelligenzminderung" (F70-79). Im Gegensatz dazu wird mit Demenz der Verlust einer einmal besessenen Fähigkeit bezeichnet.Synonyme für geistige Behinderung sind Oligophrenie und Schwachsinn. Dabei ist Schwachsinn eine deutlich peiorativ gefärbte Bezeichnung, die trotzdem etwa noch im Strafgesetzbuch gebraucht wird. Die alten psychiatrischen Fachausdrücke Debilität , Imbezillität und Idiotie (s.u.) wurden von Laien häufig als Schimpfwörter missbraucht und sollten daher nicht mehr benutzt werden. Intelligenzminderungen können erblich bedingt sein oder durch cerebrale Schädigungen hervorgerufen werden.
Mittelgradige und Schwere geistige Behinderung werden auch zusammengefasst als "Imbezillität" bezeichnet. Da betroffene Menschen zumeist nicht lesen oder schreiben erlernen , sind sie nicht schulbildungsfähig, wohl aber förderungsfähig.
Der Schweregrad der Intelligenzminderung / geistigen Behinderung wird mit Hilfe standardisierter Intelligenztests festgestellt.
Diese starre Sichtweise ist heute allerdings sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung im Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen.
Im Bereich des Schulwesens spricht man nicht mehr von Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern ermittelt den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf damit eine einseitige Stigmatisierung vermieden wird. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird der optimale Förderort für jeden Schüler gesucht. Dies kann eine Förderschule mit spezifischem Schwerpunkt, ein Förderzentrum oder die Regelschule sein. Bildungsziel an allen Förderorten für den Menschen mit einer Behinderung ist das Erlangen größtmöglicher Autonomie und Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben.
Menschen mit leichter und auch mittelgradiger geistiger Behinderung können durchaus selbständig am Leben in der Gesellschaft teilhaben, z.B. durch Besuch der Regelschule, Arbeiten etc.. Dabei wird auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreicht. Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst auch der Bedarf an Unterstützung in allen Lebensbereichen. Bei schwerster Behinderung können Mobilität, Kontinenz oder Kommunikation bis hin zur erheblichen Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein.
Menschen mit geistiger Behinderung werden i.d.R. nicht mehr in Anstalten, Krankenhäusern oder gar in "Irrenhäusern" untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Symptomen wie Hospitalismus führte. Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Autonomie fördern, so etwa das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder der Wohngemeinschaft, oder das Wohnheim für behinderte Menschen mit engmaschiger Betreuung.Einteilung
Man unterscheidet bei der geistigen Behinderung vier Schweregrade:Leichte geistige Behinderung
oder leichte Intelligenzminderung, F70, auch "Debilität", IQ zwischen 50-69.
Intelligenzminderung geringer Ausprägung führt zu Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnissen sowie beim Handeln und Denken (bedingt durch Konzentrationsstörungen oder Gedächtnisschwäche), beschränktes Interesse und eine verzögerte intellektuelle Reife. Betroffene sind schulbildungsfähig, meist allerdings nur in Sonderschulen.Mittelgradige geistige Behinderung
oder mittelgradige Intelligenzminderung, F71, IQ zwischen 35-49Schwere geistige Behinderung
oder schwere Intelligenzminderung, F72, IQ zwischen 20-34)Schwerste geistige Behinderung
oder schwerste Intelligenzminderung, früher "Idiotie", F73, IQ unter 20.
Dauernde Hilfe zur Bewältigung des Alltags ist notwendig, es besteht Pflegebedürftigkeit.
Beschreibung
IQ
Grad der Behinderung
Grenzfall
um 70
I. Grad: Debilität
gering
69 - 50
mäßig
49 - 35
II. Grad: Imbezillität
schwer
34 - 20
sehr schwer
19 - 0
III. Grad: Idiotie