Freigelassener
Freigelassener (lateinisch: libertus) war ein ehemalige Sklave (servus) im alten Rom nach seiner Freilassung (manumissio). Der Freigelassene stand weiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem früheren Herrn, dem patronus, er war sein Klient und musste gewisse Dienste leisten, z.B. seinem Herrn jeden Tag die Aufwartung machen und ihn bei Wahlen unterstützen.Mit der Freilassung übernahm der Sklave den Vornamen und Gentilnamen seines Herrn (siehe: Römische Namen), während er den bisherigen Sklavennamen als cognomen weiterführte. So hieß z.B. Tiro, der ehemalige Sklave von Marcus Tullius Cicero nach der Freilassung Marcus Tullius Tiro.
Freilassungen waren in Rom sehr häufig. Kaiser Augustus versuchte dies einzuschränken, indem er 30 Jahre als Mindestalter für einen Freigelassenen festsetzte. Es gab aber Ausnahmen, wenn z.B. ein Freigelassener seine Kinder freikaufen wollte. Zahlreiche Grabinschriften belegen, dass das Mindestalter oft nicht eingehalten wurde.
Da die Sklaven aus verschiedenen Völkern stammten, erhielt die römische Bürgerschaft durch die Freigelassenen stetig "frisches Blut" aus anderen Nationen des Imperiums und seiner Nachbarstaaten. Freilich tritt dieser Effekt in allen Hauptstädten großer Länder ein (s. Fremdenrecht).
Offiziell Freigelassene hatten fast alle Bürgerrechte, sie durften nur keine politischen bzw. militärischen Ämter ausüben und keine Frauen bzw. Männer aus dem Senatorenstand heiraten. Diesbezüglich war ihr Status den peregrini (freie Bürger fremder Staaten oder Städte) vergleichbar. In der zweiten, spätestens dritten Generation wurden Freigelassene gleichberechtigte Bürger.
Die inoffizielle Freilassung gab einem Sklaven die Freiheit, ohne ihn mit Wahlrecht auszustatten. Was die Berufswahl betrifft, gab es im Prinzip keine Einschränkungen. Zum Beispiel gab es Ärzte sowohl unter Freien, als auch unter Freigelassenen und Sklaven.
Der soziale Status des Freigelassenen hing vom sozialen Status seines bisherigen Herrn ab. Der Freigelassene eines armen Handwerkers war meist ebenfalls arm, der Freigelassene eines kinderlosen Reichen konnte mit Glück gleich noch zum Erben eines ansehnlichen Vermögens werden. Einige Freigelassene brachten es zu geradezu sprichwörtlichen Reichtum, z.B. Trimalchio im Roman Satyricon von Gaius Petronius Arbiter Narcissus, der Freigelassene des Kaisers Claudius stieg sogar zu einer Art Minister auf.
Generell hatten im Haushalt eingesetzte Sklaven eine sehr gute Chance, freigelassen zu werden, wenn sie alt genug wurden. Anders war das für Sklaven in der Landwirtschaft und im Bergbau. Viele Grabinschriften belegen, dass die Familien städtischer Freigelassener und Sklaven oft sehr eng zusammenhielten, so dass ehemals versklavte Familienmitglieder nach ihrer Freilassung wieder zusammenfanden.
Siehe auch
Antike, Bürgerrechte, Einbürgerung
Weblinks