Arzt
Ein Arzt (griechisch: iatros) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten. Die heutige Bezeichnung hat ein germanisches Wort verdrängt, das noch in der schwedischen Bezeichnung läkare fortlebt.
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2 Geschichtliches 3 Deutschland 4 Österreich 5 Schweiz 6 Ärzte in anderen Berufen 7 Links 8 Siehe auch |
Die Funktion des "Arztes" bzw. des "Heilers" ist eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der "Eid des Hippokrates" ist. In krassen Fällen (vgl. die "Triage") steht sie vor fast unlösbaren Aufgaben. Ihre Intaktheit ließe sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen die Ärzte nicht desertieren.
1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II das "Edikt von Salerno" (auch "Constitutiones" oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern.
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Seit Oktober 1988 ist zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als "Arzt im Praktikum" unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig (wird zum Oktober 2004 wieder abgeschafft). Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre in einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben.
Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Berufsverband der Ärzte sind die Landesärztekammern, die sich in der Bundesärztekammer zusammengeschlossen haben.
In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde. Selbständig als Arzt tätig werden kann man auch hier nur, wenn für mindestens drei Jahre im Rahmen des "Turnus" verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit hier vom jeweiligen Abteilungsvorstand postiv bewertet wurde. Damit hat man sich das "jus practicandi" erworben: Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausführung als Arzt für Allgemeinmedizin.
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Ausbildung zum zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei ("praktischer Arzt") und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt "Facharzt für
Einige Ärzte sind als Schriftsteller bekannt geworden, etwa Peter Bamm, Gottfried Benn, Georg Büchner, Hans Carossa, Sir Arthur Conan Doyle, Friedrich Reinhold Kreutzwald, Elias Lönnrot, Friedrich Schiller, Carl Ludwig Schleich, Anton P. Tschechow; andere als Politiker, etwa Ché Guevara.
Liste bedeutender Mediziner und Ärzte, Ärztekammer, Ärztemangel, Arztwechsel, Gruppenkonsultation, Patient, Patientenverfügung, Betreuungsrecht
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Siehe auch