Existenzminimum
Als Existenzminimum bezeichnet man die Möglichkeit der Befriedigung derjenigen materiellen Bedürfnisse, die notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, und Wohnung.Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem zu gewährleisten. Sie soll ein Leben unter dem Existenzminimum vermeiden. In der Berechnung des Sozialhilfesatzes gehen allerdings auch Produkte wie Tabak und Kaffee ein, die nicht so einfach dem Existenzminimum im strengen Sinne zugerechnet werden können.
siehe auch: Fairer Handel