Vertrauensfrage
Die so genannte Vertrauensfrage kann in vielen Demokratien von der Exekutive oder Regierung an das Parlament gestellt werden.
Bei der Vertrauensfrage handelt es sich in Deutschland um das Verfahren nach Artikel 68 des Grundgesetzes.
Der Bundeskanzler kann den Antrag nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellen, um sich seiner Mehrheit zu vergewissern.
Findet der Bundeskanzler keine Mehrheit, so kann er dem Bundespräsidentenen vorschlagen, den Bundestag aufzulösen - der Bundespräsident ist in seiner Entscheidung hierüber frei - oder die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrateses die Ausrufung des Gesetzgebungsnotstandes beantragen.
1972 und 1983 wurde die Vertrauensfrage genutzt, um vorzeitige Neuwahlen herbeizuführen. Im Jahr 1983 wurde das beschriebene Verfahren ob der Offensichtlichkeit der Umgehung des Geistes des Grundgesetzes nur unter großen Bedenken des Bundesverfassungsgerichtes für verfassungsgemäß erklärt.
Die Vertrauensfrage kann mit einer anderen Abstimmung kombiniert werden, so machte es zum Beispiel Gerhard Schröder, der zugleich über den Afghanistan-Einsatz abstimmen ließ. Zuvor hatten acht Kriegsgegner der Grünen angekündigt, gegen den Einsatz zu stimmen: Schröder setzte die Vertrauensfrage ein, um diese Abgeordneten zu disziplinieren. Bei ein und der selben Abstimmung zählte dabei die absolute Mehrheit (die Hälfte aller Parlamentarier) für die Vertrauensfrage und die relative Mehrheit (die Hälfte der abstimmenden Parlamentarier) für die Sachfrage. Von den acht Abweichlern der Grünen stimmten schließlich doch vier mit ja. Sie argumentierten zutreffend: wenn sie alle mit Nein gestimmt hätten, wäre eine absolute Mehrheit nicht zustande gekommen, der Bundespräsident hätte also auf Bitte des Bundeskanzler Neuwahlen ansetzen können, die Koalition wäre auf jeden Fall zerbrochen. Da aber gleichzeitig einige Abgeordnete der Union nicht anwesend waren, wären in der Abstimmung mehr Ja-Stimmen der Regierungsparteien abgegeben worden als Nein-Stimmen der Opposition. Somit wäre als Ergebnis der einen Abstimmung der Afghanistan-Einsatz beschlossen, aber die Koalition geplatzt. Da die acht Abgeordneten also den Einsatz nicht verhindern konnten und die Koalition nicht stürzen wollten, stimmten vier von ihnen dann mit Ja.
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