Rechtsrelativismus
Der Rechtsrelativismus ist eine Lehre in der Rechtsphilosophie.Er ist die rechtswissenschaftliche Ausprägung des Relativismus und ist methodisch dem Rechtspositivismus zugehörig.
Dem Rechtsrelativismus liegt nicht etwa zugrunde, dass es keine Werte bzw. keine Gerechtigkeit gebe, sondern vielmehr, dass es unzulässig ist, bestimmte Werte oder Gerechtigkeitsmaßgaben zu verabsolutieren, da sie letztlich keinem Beweis zugänglich sind.
Einer der wichtigsten Vertreter des Rechtsrelativismus war Gustav Radbruch.
Siehe auch: Rechtsphilosophie.