Gustav Radbruch
Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsgelehrter und -politiker.
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Leben
Radbruch studierte in München, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaft. Das erstes juristisches Staatsexamen legte er 1901 in Berlin ab. 1902 wurde er mit der Dissertation über "Die Lehre von der adaequaten Verursachung" in Berlin promoviert. 1903 folgte die Habilitation zum strafrechtlichen Handlungsbegriff in Heidelberg. 1904 wurde er zum Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg ernannt. 1914 nahm er einen Ruf auf eine Professur in Königsberg, 1918 einen solchen nach Kiel an.
Radbruch war Mitglied der SPD. 1921/1922 und 1923 war er als Reichsjustizminister in den Kabinetten Joseph Wirth und Gustav Stresemann tätig.
1926 nahm er einen erneuten Ruf nach Heidelberg an. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 wurde Radbruch aus dem Staatsdienst entlassen. Unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit wieder auf.
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht. Aus einem Sein kann, nach dieser Auffassung, niemals ein Sollen abgeleitet werden. Kennzeichnend für den Heidelberger Neukantianismus, dem Radbruch anhing, war es, dass er zwischen die erklärenden Wissenschafen (Sein) und die philosophischen Wertlehren (Sollen) die wertbezogenen Kulturwissenschaften einschiebt. Bezogen auf das Recht zeigt sich dieser Trialismus in den Teilbereichen Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nimmt dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richtet sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstellt und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogenen Interpretation erschließt.
Kernstücke der Rechtsphilosophie Radbruchs sind auch seine Lehren vom Rechtsbegriff und von der Rechtsidee. Die Rechtsidee ist durch eine Trias von Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit definiert. Radbruch läßt dabei die Idee der Zweckmäßigkeit aus einer Analyse der Idee der Gerechtigkeit hervorgehen. Auf dieser Vorstellung basiert die Radbruchsche Formel, die bis heute heftig diskutiert wird. Der Rechtsbegriff ist für Radbruch nichts anderes als "die Gegebenheit, die den Sinn hat, der Rechtsidee zu dienen."
Strittig, aber letztlich wohl zu bejahen, ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine "Kehre" vollzog.
Werke
Literatur