Pandektenwissenschaft
Die Pandektenwissenschaft oder Pandektistik war die dominierende Strömung der deutschen Zivilrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert.Die Pandektenwissenschaft bereitete das römische Recht der Pandekten (lat. Digesten), welches Fallrecht war, in der Weise auf, dass es aus dem Fallrecht abstrakte Rechtssätze und Rechtsbegriffe extrahierte und in Pandektenlehrbüchern systematisch darstellte.
Das dergestalt abstrahierte Pandektenrecht bildete später die Grundlage für die Schaffung des BGB.
Bedeutendste Vertreter der Pandektistik waren Friedrich Carl von Savigny (in weitem Sinne), Georg Friedrich Puchta, Karl Adolph von Vangerow, Bernhard Windscheid und Heinrich Dernburg.
Die Pandektenwissenschaft verstand sich als Rechtswissenschaft im Sinne von Rechtsgeschichte. Sie steht in unmittelbarer Nachfolge der sog. Historischen Schule der Zivilrechtswissenschaft. Die Kodifikation anderen Rechts als des römischen Rechts wurden kaum beachtet, so dass das germanische Recht und das preußische Allgemeine Landrecht zurückgedrängt wurden.
Die Folge der Durchsetzung des römischen Rechts war ein hoher Grad an Abstraktion und Systematik, der den Umgang mit dem Gesetz vor allem den Rechtskundigen (nämlich den Juristen) überließ. Dennoch setzte sich das auf dem Pandektensystem beruhende Bürgerliche Gesetzbuch von anderen Ordnungen ab. Der Erfolg des BGB führte sogar zum "Rechtsexport" in andere Kulturkreise.
Die Pandektenwissenschaft konnte bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts bestehen, bis die technischen Umwälzungen derart den Alltag beeinflussten, dass auch Materien wie Arbeitsrecht, Verbraucherschutz und Bedeutung von Telekommunikation und Elektrizität verständlicherweise nicht mehr mit dem römischen Recht begegnet werden konnte.
Siehe auch: Friedrich Carl von Savigny, Historische Rechtsschule, romanistische Rechtsschule, germanistische Rechtsschule.