Historische Rechtsschule
Die Historische Rechtsschule war eine bedeutende Lehre in der Rechtsphilosophie.Sie wurde von Friedrich Carl von Savigny begründet. Grundaussage der Historischen Rechtsschule ist, dass Recht vom Volksgeist, nicht vom Gesetzgeber erzeugt werde, und organisch entstehe. Savigny betrachtet Recht somit in erster Linie als etwas historisch Gewachsenes.
Im sog. Schulenstreit wurde eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen der romanistischen und der germanistischen Rechtsschule geführt.
Siehe auch: Vom Beruf unserer Zeit, Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, Karl Friedrich Eichhorn, Georg Friedrich Puchta.