Rechtsgeschichte
Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.
In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:
Table of contents |
2 Gemeines Recht 3 Zeit der Kodifikationen 4 Literatur 5 Weblinks |
Corpus iuris civilis Institutionen Codex Iustinianus
Reichskammergericht Pandektenwissenschaft Rezeption des Römischen Rechts
I. Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte
Antike
Griechisches Recht
Römisches Recht
Gemeines Recht
Zeit der Kodifikationen
(österreichisches) ABGB
Code Civil
BGB
Deutsches Reich
Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich
Nachkriegsdeutschland
Literatur
II. Deutsche Rechtsgeschichte
III. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
IV. Allgemeine EinführungWeblinks